«Ich bin mich selber»
Blick: Das Gericht sagt, er sehe seine Gewaltbereitschaft nicht ein
Blick: Das Gericht sagt, er sehe seine Gewaltbereitschaft nicht ein
Tages-Anzeiger: Ein 27-jähriger Schweizer, der im Niederdorf auf einen Kontrahenten geschossen hatte, ist vom Bezirksgericht Zürich wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer Strafe von zwölf Jahren mit anschliessender Verwahrung verurteilt worden.
Neue Zürcher Zeitung: 12 Jahre Freiheitsstrafe – Keine Anhaltspunkte für Abrechnung in der Rechtsextremen-Szene als Motiv
Der Landbote: Urteil Ein 27-jähriger Neonazi, der im Zürcher Niederdorf einen Mann angeschossen hat, ist vom Bezirksgericht Zürich zu 12 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem ordnete das Gericht eine Verwahrung und eine ambulante Behandlung an.
Neue Zürcher Zeitung: Verwahrung für den Schützen der Schiesserei vom Mai 2012 im Niederdorf gefordert
Neue Zürcher Zeitung: 12 Jahre Freiheitsstrafe – Keine Anhaltspunkte für Abrechnung in der Rechtsextremen-Szene als Motiv
Tages-Anzeiger: Im Niederdorf soll vor zwei Jahren ein Neonazi auf einen jungen Mann geschossen haben. Der Schütze steht morgen Mittwoch vor Gericht.
Blick: Schweizer Armee muss Rechtsextreme zulassen
srf.ch: Flüchtlingsretter Paul Grüninger: bekannt. Judenretter Oskar Schindler: bekannt. Gelehrtenretter Philipp Schwartz: völlig unbekannt. Dabei hat der Neuropathologe ab 1933 Hunderte Wissenschaftler in alle Welt vermittelt und von Zürich aus vor den Nazis gerettet.
Die Wochenzeitung: Das Bundesgericht spricht einen Neonazi frei, der den Hitlergruss machte. Rechtsradikale freuen sich über das Urteil. Haben sich die RichterInnen geirrt? Auch Linke sind sich uneins.
Basler Zeitung: SMS-Skandal an der Sek Muttenz
Schweiz am Sonntag: Kolumne von oswald sigg*
Berner Zeitung: Wäckerschwend · Die Onkelz-Nacht wird nächstes Wochenende mit der Band Von Glas zu Glaz und den Indiziert-Gründern Cédric und Alexander Rohrbach über die Bühne gehen.
La Liberté: antiracisme• Pour le professeur à l’Uni de Fribourg Marcel A. Niggli, le Tribunal fédéral a eu raison de ne pas condamner l’auteur d’un salut nazi. Selon lui, il faut cibler les cas graves.
SWI swissinfo.ch: Das Bundesgerichts-Urteil, dass in der Schweiz straffrei bleibt, wer den Hitlergruss ohne Propaganda-Absicht macht, sorgte im In- und Ausland für grossen Wirbel. Es sei jedoch die rechtlich korrekte Umsetzung der 20 Jahre alten Rassismus-Strafnorm, sagt Strafrechtler Marcel Niggli.