Feuer frei für Neonazis!

Blick: Schweizer Armee muss Rechtsextreme zulassen

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Nazi-Tattoo und faschistisches Gedankengut sind für das Bundesverwaltungsgericht kein Ausschlussgrund vom Militärdienst mehr. Nach dem Urteil zum Hitlergruss auf dem Rütli ein zweiter Sieg der Ultrarechten vor Gericht.

In einem gestern publizierten Urteil hiessen die Richter in St. Gallen die Beschwerde eines Neonazis aus dem Tessin gut. Dieser war an der Aushebung aufgefallen, weil er ein Symbol des Rechtsextremismus unter der Haut trägt. In einem persönlichen Gespräch gab der Mann offen zu, dass er rechtsextremes und nationalistisches Gedankengut pflege und auch faschistische Ideologien gutheisse. Eine Personenprüfung der Fachstelle für Extremismus in der Armee zeigte ferner, dass er auch auf Facebook sein Gedankengut verbreitet.

Daraufhin stufte die Armee die Gesinnung des angehenden Rekruten als Sicherheitsrisiko ein – und weigerte sich, ihm die persönliche Waffe auszuhändigen. Dagegen legte der Mann Beschwerde ein. Mit Erfolg: Für die Richter ist es unzulässig, den Schluss zu ziehen, dass der Mann wegen seiner Gesinnung die Armeewaffe missbrauchen könnte.

Laut Armeesprecher Daniel Reist will die Armee Urteil und Begründung zuerst gründlich analysieren. Dann werde sich zeigen, ob sie den Fall ans Bundesgericht weiterziehe. Genau darauf drängt SVP-Ständerat Alex Kuprecht (SZ): «Ich habe für dieses Urteil kein Verständnis. Ich würde der Armee dringendst empfehlen, sofern das möglich ist, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen.»

Der Präsident der Sicherheitspolitischen Kommission im Ständerat weist darauf hin, dass die Armee vor der Rekrutenschule intensive Abklärungen tätige, um Sicherheitsprobleme zu verhindern: «Wenn jemand zu seinem rechtsextremen Gedankengut steht und die Armee ihn als Sicherheitsrisiko einstuft, dann ist wohl auch ein Risikopotenzial vorhanden.»

Parlament und Armee hätten die Hürden stark erhöht, um Risikopersonen vom Dienst an der Waffe auszuschliessen. «Mit seinem Urteil unterwandert das Bundesverwaltungsgericht diese Anstrengungen», so Kuprecht.

Der Mann war aufgefallen, weil er ein Nazi-Tattoo trägt.