Keine Strafe nach rechtem Marsch in Brunnen
Der Bund Nach Ansicht des Bezirksamtes Schwyz haben die Rechtsradikalen, die am vergangenen 1. August nach der Bundesfeier auf dem Rütli durch Brunnen marschierten, keine strafbare Handlung begangen. Sie gehen daher straflos aus. Das Bezirksamt Schwyz bestätigte gegenüber