Mitorganisator frei gesprochen
Der Bund Das Thuner Einzelgericht hat am Montag einen Mitorganisator des 2.Antifaschistischen Abendspazierganges vom 17. Mai 2003 frei gesprochen. Er hatteEinsprache gegen eine Busse von 500 Franken wegen Nichteinhaltens vonBewilligungsauflagen erhoben. Bei