Verwahrung für Schüsse im Niederdorf
Neue Zürcher Zeitung: 12 Jahre Freiheitsstrafe – Keine Anhaltspunkte für Abrechnung in der Rechtsextremen-Szene als Motiv
Neue Zürcher Zeitung: 12 Jahre Freiheitsstrafe – Keine Anhaltspunkte für Abrechnung in der Rechtsextremen-Szene als Motiv
Neue Zürcher Zeitung: Verwahrung für den Schützen der Schiesserei vom Mai 2012 im Niederdorf gefordert
Tages-Anzeiger: Im Niederdorf soll vor zwei Jahren ein Neonazi auf einen jungen Mann geschossen haben. Der Schütze steht morgen Mittwoch vor Gericht.
srf.ch: Flüchtlingsretter Paul Grüninger: bekannt. Judenretter Oskar Schindler: bekannt. Gelehrtenretter Philipp Schwartz: völlig unbekannt. Dabei hat der Neuropathologe ab 1933 Hunderte Wissenschaftler in alle Welt vermittelt und von Zürich aus vor den Nazis gerettet.
Blick: Schweizer Armee muss Rechtsextreme zulassen
Basler Zeitung: SMS-Skandal an der Sek Muttenz
Die Wochenzeitung: Das Bundesgericht spricht einen Neonazi frei, der den Hitlergruss machte. Rechtsradikale freuen sich über das Urteil. Haben sich die RichterInnen geirrt? Auch Linke sind sich uneins.
Schweiz am Sonntag: Kolumne von oswald sigg*
Berner Zeitung: Wäckerschwend · Die Onkelz-Nacht wird nächstes Wochenende mit der Band Von Glas zu Glaz und den Indiziert-Gründern Cédric und Alexander Rohrbach über die Bühne gehen.
La Liberté: antiracisme• Pour le professeur à l’Uni de Fribourg Marcel A. Niggli, le Tribunal fédéral a eu raison de ne pas condamner l’auteur d’un salut nazi. Selon lui, il faut cibler les cas graves.
27. Mai 2014. Am Wochenende des 6. und 7. Juni 2014 soll auf der Wäckerschwend in Oschwand (oberhalb von Wynigen) die fünfte Schweizer Onkelznacht über die Bühne gehen. Das Festival, dessen Name Bezug auf die deutsche Band Böhse Onkelz nimmt, geniesst einen zweifelhaften Ruf. In den vergangenen Jahren lockte es viele Neonazis an und bot … Weiterlesen
Berner Zeitung: Wäckerschwend · Mit Cedric und Alexander Rohrbach treten an der fünften Schweizer Onkelz-Nacht zwei Gründer der umstrittenen Rechtsrockband Indiziert auf. Das OK erwägt auf eine entsprechende Antifa-Meldung hin einen Ausschluss.
SWI swissinfo.ch: Das Bundesgerichts-Urteil, dass in der Schweiz straffrei bleibt, wer den Hitlergruss ohne Propaganda-Absicht macht, sorgte im In- und Ausland für grossen Wirbel. Es sei jedoch die rechtlich korrekte Umsetzung der 20 Jahre alten Rassismus-Strafnorm, sagt Strafrechtler Marcel Niggli.
SonntagsZeitung: Juden in der Schweiz fühlen sich vom Bundesgericht vor den Kopf gestossen
Neue Luzerner Zeitung: Reporter Alexander von Däniken über den Entscheid des Bundesgerichts, wonach ein Hitlergruss nicht immer strafbar ist.