Absolutes Kundgebungsverbot war zulässig
NeueZürcherZeitung Besondere Situation in Brunnen am 1. August ist zu berücksichtigen Die von einem «Bündnis für ein buntes Brunnen» für den 1. August dieses Jahres geplante antifaschistische Platzkundgebung mit multikulturellem Strassenfest durfte von den Behörden