Korrektes Kundgebungsverbot
Landbote LAUSANNE ? Das von den Schwyzer Behörden erlassene Demonstrationsverbot für den 1. August 2005 in Brunnen ist im Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ergangen und verhältnismässig gewesen. Mit dieser Begründung hat das Bundesgericht eine Staatsrechtliche