Wegen Unterstützung von Staatsfeinden: Grazer Gericht bestätigt Geldstrafe für den Thurgauer Unternehmer Daniel Model – und senkt sie auf 1 Million Euro

Tagblatt. Die Geld- und bedingte Haftstrafe gegen den Thurgauer Unternehmer Daniel Model wurde am Dienstag vom Oberlandesgericht Graz bestätigt. Er hatte in Müllheim eine Verbindung beherbergt, die in Österreich als staatsfeindlich gilt. Ausserdem hatte er selber eine Funktion als «Friedensrichter» ausgeübt.

1,8 Millionen Euro hoch war die Geldstrafe, zu der der 63-jährige Schweizer Industrielle Daniel Model vor einem Jahr am Landesgericht Graz verurteilt wurde. Ausserdem wurde eine siebenmonatige bedingte Haftstrafe verhängt. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass er von 2014 bis 2018 massgeblich an einer staatsfeindlichen Verbindung, dem ICCJV, beteiligt war. Zur Erinnerung: Das ist die Gruppe, die «Sheriffs» ausschickt und Menschen vor Pseudogerichte stellt. Der Schweizer war Finanzier und «Friedensrichter» der Gruppe.

Model wegen Krankheit nicht am Gericht

Am Dienstag wurde am Oberlandesgericht Graz nur noch über die Strafhöhe verhandelt, nachdem der Oberste Gerichtshof das Urteil bereits bestätigt hatte. Verhandelt wurde in Abwesenheit des Beschwerdeführers: «Mein Mandant kann nicht erscheinen, weil er ernsthaft erkrankt ist», erklärte sein Anwalt. «Im Nachhinein eine Schande» sei das staatsfeindliche Engagement für seinen Mandanten. Allerdings habe die Schweiz eine andere «Kultur und ein anderes Verständnis, über Formen des Zusammenlebens zu philosophieren». Dass er dabei «in die Fänge» extremistischer Personen geriet, sei für ihn selbst erschütternd.

Oberstaatsanwältin Nicole Dexer wies dagegen noch einmal auf die schwere Schuld hin: Der verurteilte Schweizer hat dem ICCJV nicht nur 150’000 Euro in Gold, sondern auch ein Anwesen in Müllheim im Kanton Thurgau als Schulungszentrum und Meldeadresse überlassen und eine führende Funktion bekleidet.

Der Richtersenat unter Konrad Ohrnhofer bestätigte nach kurzer Beratung die Strafe des Landesgerichtes für Strafsachen – dennoch wird es in Summe billiger: Da der Schweizer im ersten Rechtsgang keine Angaben über sein Einkommen gemachte hatte, nahm das Gericht den höchstmöglichen Tagessatz von 5000 Euro an. Bei 360 Tagessätzen: 1,8 Millionen Euro. Diesmal legte der Verteidiger einen Einkommensnachweis über 1,4 Millionen Euro brutto im Jahr als Präsident des Verwaltungsrates der familieneigenen Holding vor. Die Strafe reduziert sich bei gleichbleibenden Tagessätzen damit auf 1’080’000 Euro.

Gericht sieht «mangelnde Reue» und «hohen Unrechtsgehalt»

«Ein Signal an die Öffentlichkeit» sei angesichts des hohen Unrechtsgehaltes, der führenden Beteiligung und der mangelnden Reue und Schuldeinsicht im Strafverfahren notwendig, sagte der Vorsitzende. Der Beschwerdeführer hat am Ende des Strafverfahrens noch einen Freispruch gefordert.

Auch die Argumente, dass «kein Schaden» eingetreten sei und dass er an den Folgen der medialen Berichterstattung leide, verfangen nicht als Milderungsgründe. Kurz: Die Strafe sei schuld- und tatangemessen.