Polizei durchsucht Probelokal

BernerZeitung

Die Kantonspolizei Bern hat bei der Durchsuchung des Probelokals der rechtsextremen Band Indiziert Material sichergestellt.

Es war Regierungsstatthalter Martin Lerch, der dies veranlasst hat: Die Kantonspolizei Bern und ein Spezialist des Staatsschutzes haben im Proberaum der rechtsextremen Band Indiziert eine Hausdurchsuchung vorgenommen. In Anwesenheit des Mieters und eines Bandmitglieds beschlagnahmte die Polizei in der Gerber-Liegenschaft in Roggwil eine grössere Anzahl Tonträger sowie diverse Schriften und Flugblätter.

Jetzt doch Strafanzeige?

Wie Martin Lerch gestern mitteilte, wurde das beschlagnahmte Material durch den Fachbereich Staatsschutz der Kantonspolizei und den Dienst für Analyse und Prävention (DAP) gesichtet und abgeklärt. Geprüft wurde, ob sich rassendiskriminierende Dokumente darunter befinden. Fazit: Es bestehe der Verdacht, dass strafrechtlich relevante Unterlagen vorhanden sein könnten. Das sichergestellte Material wird deshalb zwecks Abklärung an die zuständigen Untersuchungsbehörden weitergeleitet.

Es ist jedoch nicht das erste Mal, dass sich der DAP mit «Indiziert» befasst. Bereits im letzten Jahr wurde die CD «Eidgenössischer Widerstand» von «Indiziert», die in Deutschland verboten ist, auf Antrag der Kantonspolizei Bern geprüft. Fazit des DAP: Die Liedtexte bewegen sich nach dem Antirassismusgesetz in der Grauzone. Die Polizei nahm dies zur Kenntnis, wollte aber keine Strafanzeige gegen «Indiziert» einreichen (wir haben berichtet). Dies scheint jetzt nun aber der Fall zu sein.

Vielleicht kein Klublokal

Statthalter Martin Lerch wollte vor der Prüfung des Bau- und Gastbewilligungsgesuches, das eine Umnutzung des Proberaumes in ein Klublokal vorsieht, wissen, ob in der Lokalität «Unterlagen vorhanden sind, die gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit verstossen». Das Baugesuch wird nun wahrscheinlich erst einmal sistiert. Stellen die Behörden in dem beschlagnahmten Material strafrechtlich relevante Tatbestände fest, würde «mit grösster Wahrscheinlichkeit», so Lerch, weder eine Bau- noch eine Gastgewerbebewilligung erteilt.