Neonazi wegen Attacke auf Juden verurteilt

Tages-Anzeiger.

Ein Rechtsextremer aus dem Kanton Zürich muss für ein Jahr ins Gefängnis. Er hatte einen orthodoxen Juden in Zürich-Wiedikon bespuckt.

Der antisemitische Vorfall vom 4. Juli 2015 in Zürich-Wiedikon schlug hohe Wellen. Am frühen Abend feierte eine Gruppe von jungen Männern einen Polterabend in einer Bar im Gebiet der Manessestrasse.

Unter den Leuten war der heute 31-jährige Schweizer Kevin G. Für ihn nahm der Abend eine Wende, die ihn bis vor das Zürcher Obergericht brachte. Dieses verurteilte ihn nun am Dienstagvormittag wegen Rassendiskriminierung zu einem Jahr Gefängnis.

Als am verhängnisvollen 4. Juli ein jüdisch-orthodoxer Mann an der Gruppe der angetrunkenen Männer vorbeiging, wurde er übel beschimpft und dreimal bespuckt. Rädelsführer sei der Beschuldigte gewesen, der den Gläubigen als «Scheissjuden» titulierte und ihn mit «Wir werden euch alle vergasen» und «Wir schicken euch nach Auschwitz» beleidigte. Weiter wirft ihm die Anklage vor, seinen Arm zum Hitlergruss ausgestreckt und dem Juden «Heil Hitler» zugerufen zu haben.

Ex-Frontmann einer Neonazi-Band

Der Beschuldigte ist der ehemalige Frontmann der Band Amok. Die Gruppe hatte im Herbst 2016 für Aufmerksamkeit gesorgt, als sie in Unterwasser im Toggenburg an einem Neonazi-Konzert aufgetreten war. Etliche Tausend Besucherinnen und Besucher waren dafür ins Toggenburg angereist, darunter viele Rechtsextreme aus Deutschland. Gegenüber dem TA betonte damals Kevin G. aber, dass er die Gruppe schon vor vielen Monaten verlassen habe und am Anlass in Unterwasser nicht dabei gewesen sei.

Auch am Prozess vor dem Obergericht sagte Kevin G., dass sich die Band aufgelöst habe und er nicht mehr Musik spiele. Der Beschuldigte gab sich geläutert: Er sei Vater einer halbjährigen Tochter geworden und lebe mit der Freundin zusammen. Die Frau hat noch ein weiteres vierjähriges Mädchen aus einer früheren Beziehung. Er wolle jetzt beruflich als Metzger weiterkommen und ein guter Vater sein. Er habe in der Vergangenheit alles auf die Spitze getrieben und sei auch zu recht verurteilt worden, jetzt aber wolle ein rechtschaffenes Leben führen.

Widerruf von zwei Vorstrafen

Das Bezirksgericht Zürich hat den Beschuldigten im letzten März bereits wegen Rassendiskriminierung und Tätlichkeit schuldig gesprochen. Er muss eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten absitzen und eine Busse von 1000 Franken bezahlen. Der Grund für das harte Strafmass: Der Mann ist einschlägig vorbestraft, und das Gericht hat zwei frühere, bedingt und teilbedingt ausgesprochene Strafen widerrufen. Für das Gericht hatte sich Kevin G. von seinem rechtsextremen, mithin immer wieder gewalttätigen Umfeld nicht distanziert, und es stellte ihm eine schlechte Prognose aus.

Beschuldigter streitet die Taten ab

Kevin G. bestritt am Prozess vor Obergericht die Taten. Er gab zwar zu, am Polterabend anwesend gewesen zu sein. Als er aber bemerkt habe, dass die Stimmung gekippt habe, habe er sich mit seiner Freundin davongemacht, um weiter an ein Waldfest im Zürcher Oberland zu gehen. Die Polizei verhaftete ihn jedoch im Taxi, als das Paar zum Hauptbahnhof Zürich fahren wollte.

Sein Verteidiger forderte einen Freispruch «im Zweifel für den Angeklagten». Man könne dem Beschuldigten die Taten nicht beweisen, die Zeugenaussagen seien widersprüchlich. Er kritisierte die Vorinstanz stark. Das Bezirksgericht habe das Urteil unter medialem Druck gefällt. Ein Schuldspruch der allein auf Mutmassungen basiere, reiche aber nicht. Weiter sagte der Anwalt. dass der Jude bei der Wahlkonfrontation ein Jahr nach der Tat seinen Mandanten nicht als Täter identifizieren konnte. Er bat das Obergericht, «dieser Farce ein Ende zu setzen.»

Der Staatsanwalt verlangte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten, die auch den Widerruf der Vorstrafen beinhaltet. Wenn der Mob auf eine Person losgehe und diese antisemitisch verunglimpfe, sei der Staat gefordert und müsse mit aller Härte Einhalt bieten. Das Opfer habe direkt nach der Tat Kevin G. ganz klar als Täter identifiziert. Der Staatsanwalt stellte dem Mann keine günstige Prognose, sei er doch nach einem Jahr in Halbgefangenschaft wieder rückfällig geworden.

«Letzte Chance» vom Obergericht

Das Obergericht sprach am Prozess am Dienstag den Beschuldigten wegen Rassendiskriminierung schuldig. Es verurteilte Kevin G. zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr. Das Opfer habe gegenüber der Polizei vor Ort Kevin G. als Spucker bezeichnet.

Der Beschuldigte kann die Strafe in Halbgefangenschaft absitzen und fällt somit nicht aus dem sozialen Netz. Das Gericht verzichtete auf den Widerruf der beiden Vorstrafen wegen der langen Verfahrensdauer und der Vorverurteilung durch die Medien. Die Probezeit für die Vorstrafen wurde verlängert. «Sie haben die letzte Chance, nehmen sie diese wahr», schärfte der Versitzende Kevin G. ein.