Justiz lässt Bearth vom Haken

St. Galler Tagblatt: Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren gegen den Uzwiler Rechtspolitiker Ignaz Bearth wegen «Beleidigung eines fremden Staates» eingestellt.

UZWIL. Es war ein Nazi-Vorwurf an Angela Merkel und ihre Regierung, die den ehemaligen Sprecher von Pegida Schweiz, Ignaz Bearth, ins Straucheln brachte. Die Bundesanwaltschaft hat nun aber kein Strafverfahren wegen «Beleidigung eines fremden Staates» eröffnet.

Der Jubel des Uzwilers verbreitete sich gestern auf Facebook. Um 11 Uhr schrieb er: «Die Bundesanwaltschaft in Bern hat das Verfahren gegen mich eingestellt!» Dies bestätigt die Bundesanwaltschaft. Am 14. Januar wurde der Entscheid gefällt, dass keine strafbaren Handlungen vorliegen. Die Verfügung wurde postalisch zugestellt – und zweimal nicht abgeholt.

«Die wirklichen Nazis in Berlin»

Hätte Bearth das Schreiben früher in den Händen gehalten, dann wäre ihm womöglich der Rücktritt als Pegida-Sprecher erspart geblieben. Am 16. Januar, zwei Tage nachdem die Bundesanwaltschaft den Entscheid gefällt hatte, gab Ignaz Bearth, der Präsident der Kleinpartei Direktdemokratische Partei Schweiz (DPS), seinen sofortigen Rücktritt als Sprecher von Pegida Schweiz bekannt (Ausgabe vom 19. Januar). Er tat dies «zum Wohl der Bewegung», hiess es damals. Kurz darauf kam durch Medienberichte jedoch ans Licht, dass er ins Visier der Bundesanwaltschaft geraten war. In einem Facebook-Eintrag hatte er Mitte Dezember 2014 behauptet, dass nicht die Anti-Islam-Bewegung Pegida, sondern die deutsche Bundeskanzlerin und ihre Regierung die «wirklichen Nazis in Berlin» sein sollen.

Anzeige aus dem Aargau

Darauf reagierte Heinz Kaiser aus dem Kanton Aargau. Er kämpft seit 20 Jahren gegen Rechtsextreme und vermutete, dass der Eintrag rassendiskriminierende Inhalte verbreitete. Kaiser zeigte Bearth bei der Staatsanwaltschaft St. Gallen an. Diese stellte aber keine Verfehlung des Rassendiskriminierungsartikels fest. Stattdessen drohte Bearth eine Strafverfolgung wegen «Beleidigung eines fremden Staates». Der Strafbestand wurde an die Bundesanwaltschaft weitergegeben, da dessen Verfolgung nur auf Zustimmung des Bundesrates erfolgt. Der Bundesrat hingegen reagiert darauf nur, wenn die Regierung des betroffenen Staates um eine Strafverfolgung ersucht, was hier nicht der Fall war.

Verfahren «erübrigte sich»

Wie in der mittlerweile rechtskräftigen Verfügung zu lesen ist, erübrigte sich im Fall Bearth eine Strafverfolgung. Darüber ist er sichtlich erleichtert. «Ich fühle mich fabelhaft», heisst es auf Facebook. Und er fügt an: «Ausser Spesen nichts gewesen, Herr Heinz Kaiser aus dem Fricktal.» Dass die Bundesanwaltschaft das Strafverfahren nicht eröffnet hat, wird Bearth auch bei seinem politischen Vorhaben gelegen kommen: Er will im Kanton St. Gallen mit einer Liste der DPS an den Nationalratswahlen antreten.