Hooligan-Fan hatte in AKW «überall jederzeit Zutritt»

20 minuten: ZÜRICH. Wie kann ein Anhänger rechtsextremer Hooligans in einem AKW unbehelligt ein und aus gehen?

Der deutsche Hooligan-Fan J. H.* arbeitet in einem Schweizer AKW, macht Fotos aus dem Inneren und stellt sie auf Facebook. 20 Minuten berichtete über das mittlerweile von der Polizei Basel-Stadt verhinderte Konzert der rechtsextremen Hooligan-Band Kategorie C. Im Verlauf der Recherchen stellte sich heraus, dass der Veranstalter J. H. als Baumonteur in den AKWs Beznau und Leibstadt gearbeitet hatte.

Jeder AKW-Mitarbeiter, der «Zugang zu klassifizierten Informationen über sicherungs- oder sicherheitsrelevante Systeme» hat, muss sich einer Personensicherheitsprüfung (PSP) unterziehen. Verantwortlich dafür ist der Betreiber, also die Axpo.

«Eine Sicherheitsprüfung hatte ich nicht», sagt H. zu 20 Minuten. «Ich hatte überall Zutritt, jederzeit.» Die Axpo wollte den Fall nicht kommentieren. Handys seien nicht «explizit verboten, so ist es möglich, Innenaufnahmen des AKWs zu machen», sagt Axpo-Sprecher Tobias Kistner. «Beim Fremdpersonal gibt es sowohl sicherheitsüberprüfte Personen als auch solche ohne Überprüfung.» H. arbeitete im Auftrag der Baufirma Belfor. ­Belfor-Schweiz-Sprecher Kurt Peverelli kann nicht sagen, ob H. zur PSP musste. Er sei von einem Temporärbüro dazugestossen. «Dann ist die PSP ­Sache des Temporärbüros», so Peverelli. Der Fall J. H. widerspricht den Schweizer Bestimmungen. Auf Anfrage verweist das Eidgenössische Nuklear­sicherheitsinspektorat (Ensi) auf den verantwortlichen Betreiber. «Der von Ihnen genannte Fall ist dem Ensi bis zu Ihrer Anfrage unbekannt gewesen», sagt Sprecher Sebastian Hueber.

Polizei verbietet das Konzert

BASEL. Die vom deutschen Verfassungsschutz als rechtsextrem und gewaltverherrlichend bezeichnete Band Kategorie C (auch bekannt als «Hungrige Wölfe») tritt am Samstag doch nicht im Raum Basel auf. Im ­Internet schreibt die Band: «Die Schweizer Behörden haben uns persönlich eine Verbotsverfügung zugestellt.» Sie bezeichnet die Verfügung als «Willkür». Dennoch will sie in der Schweiz auftreten – am 27. Dezember. 20M