Der Solothurner Oberstaatsanwalt verzichtet nach dem Freispruch eines Pnos-Exponenten auf den Gang vor Bundesgericht.

Der Bund

Das Solothurner Obergericht hatte den Langenthaler Pnos-Stadtrat Tobias Hirschi Mitte Oktober in zweiter Instanz vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen. Hirschi hatte am 1. Mai 2005 in Solothurn an einer unbewiligten Kundgebung der rechtsextremen «Helvetischen Jugend» teilgenommen. Der Vorwurf der Rassendiskriminierung bezog sich auf ein Foto dieser Kundgebung, das Hirschi anschliessend zur Illustration eines Beitrags im Mitteilungsblatt der Pnos Langenthal verwendete.

Auf dem Bild ist ein Transparent mit der Aufschrift «Wer regiert den Arbeiter» zu sehen, daneben eine blaue Kugel mit dem Davidstern-Symbol für das Weltjudentum.

Das Obergericht gehe in seiner schriftlichen Begründung davon aus, dass Hirschi eine Verbreitungsabsicht rassendiskriminierender Ideologien nicht nachgewiesen werden könne, teilte der Solothurner Oberstaatsanwalt Matthias Welter am Mittwoch mit. Er hält eine erfolgreiche Anfechtung des Urteils nicht für möglich.