Der Hitlergruss ist nicht verboten
Neue Zürcher Zeitung: Weitere Grenzziehung rund um den Rassismusartikel
Neue Zürcher Zeitung: Weitere Grenzziehung rund um den Rassismusartikel
srf.ch: Wer in der Öffentlichkeit seine Hand zum Hitlergruss streckt, macht sich in der Schweiz der Rassendiskriminierung schuldig. Doch dies gilt nicht in jedem Fall. Das Bundesgericht sprach einen Rechtsextremen frei, der auf dem Rütli seinen Arm streckte. (SRF 4 News, 12 Uhr; godc; stric)
Sonntagsblick: VON CYRILL PINTO
SonntagsZeitung: Der Mann, den die Justiz einst als Sprengstoffattentäter der 1.-August-Feier verdächtigt hatte, soll Beamte mit dem Tod bedroht haben
Tages-Anzeiger: In Graubünden lebt ein früherer Informant des deutschen Geheimdienstes. Nun gibt es Hinweise, dass er zum Umfeld rechtsextremer Mörder gehört. Auf seinem Computer fand sich ein Lied, wie es in einem Bekennervideo zur NSU-Mordserie benutzt wurde.
Neue Luzerner Zeitung: Bern · Nationalrat Peter Keller wollte Gewissheit vom Bundesrat, ob die SVP künftig auf das Rütli darf. Von der unklaren Antwort ist er enttäuscht.
Zentralschweiz am Sonntag: Rütli · Parteien dürfen wieder aufs Rütli. Muss jetzt auch wieder mit einem Aufmarsch von Rechtsradikalen an der 1.-August-Feier gerechnet werden? Der Chef des Nachrichtendienstes winkt ab.
Zürichsee-Zeitung: Bezirksgericht. Ein ehemaliger Skinhead soll für acht Jahre ins Gefängnis, weil er in Stäfa beinahe einen Nebenbuhler erstochen hätte. Die Verteidigung fordert eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten für den Täter, der bereits mit acht Jahren drogenabhängig wurde.
NZZ am Sonntag: Randale in Stadien ist nicht neu. Seit Jahrzehnten bemühen sich die Klubs, der Verband und die Polizei um friedliche Verhältnisse in den Stadien. Heute sehen sie sich nicht mehr Hooligans rechter Prägung gegenüber, sondern der Subkultur der Ultras. Von Pascal Claude