Veranstalter distanzieren sich nicht

Berner Zeitung: Wäckerschwend · Die Onkelz-Nacht wird nächstes Wochenende mit der Band Von Glas zu Glaz und den Indiziert-Gründern Cédric und Alexander Rohrbach über die Bühne gehen.

„Strafrecht soll eine scharfe Waffe sein“

SWI swissinfo.ch: Das Bundesgerichts-Urteil, dass in der Schweiz straffrei bleibt, wer den Hitlergruss ohne Propaganda-Absicht macht, sorgte im In- und Ausland für grossen Wirbel. Es sei jedoch die rechtlich korrekte Umsetzung der 20 Jahre alten Rassismus-Strafnorm, sagt Strafrechtler Marcel Niggli.

Onkelz-Nacht in der Kritik

Berner Zeitung: Wäckerschwend · Mit Cedric und Alexander Rohrbach treten an der fünften Schweizer Onkelz-Nacht zwei Gründer der umstrittenen Rechtsrockband Indiziert auf. Das OK erwägt auf eine entsprechende Antifa-Meldung hin einen Ausschluss.

Im Zweifel gegen die Nazis

Tages-Anzeiger: RassismusDas Bundesgericht erlaubt den öffentlichen Hitlergruss.Das hat absurde Konsequenzen.

Im Netz der rechten Maulhelden

TagesWoche: Leserkommentare im Internet sind oft rechts. «Islam ausrotten» heisst es in Foren, in denen sich auch SVP-Nationalräte tummeln. Ist das Netz von Rechten vereinnahmt? Ein Streifzug durch den alltäglichen Wahnsinn im Internet.

Hat das Urteil Signalwirkung?

Neue Luzerner Zeitung: Reporter Alexander von Däniken über den Entscheid des Bundesgerichts, wonach ein Hitlergruss nicht immer strafbar ist.

Im Netz der rechten Maulhelden

TagesWoche Online: Leserkommentare im Internet sind oft rechts. «Islam ausrotten» heisst es in Foren, in denen sich auch SVP-Nationalräte tummeln. Ist das Netz von Rechten vereinnahmt? Ein Streifzug durch den alltäglichen Wahnsinn im Internet.

«Rufschädigung» wegen eines Kriegsromans

Neue Luzerner Zeitung: Deutschland · Ein umstrittenes Heft über den Zweiten Weltkrieg sorgt in Deutschland für Aufsehen. Die Spuren führen nach Sarnen. Doch dort zeigt man sich erstaunt.

Unheil Hitler!

Blick: Neonazis entweihten 2010 das Rütli – jetzt gibt ihnen das Bundesgericht sogar noch recht.

Hitlergruss in der Öffentlichkeit nicht immer strafbar

srf.ch: Wer in der Öffentlichkeit seine Hand zum Hitlergruss streckt, macht sich in der Schweiz der Rassendiskriminierung schuldig. Doch dies gilt nicht in jedem Fall. Das Bundesgericht sprach einen Rechtsextremen frei, der auf dem Rütli seinen Arm streckte. (SRF 4 News, 12 Uhr; godc; stric)