Keine Verwahrung für Zürcher Neonazi-Schützen
srf.ch: Er schoss im Niederdorf auf einen Kollegen und sollte laut Bezirksgericht verwahrt werden. Das Obergericht hob die Verwahrung auf und wird jetzt vom Bundesgericht in seinem Urteil bestätigt: Der heute 29-Jährige sei noch nie therapiert worden, eine Verwahrung zum jetzigen Zeitpunkt übertrieben.