Skins dürfen sich versammeln

St. Galler Tagblatt

Regierungsrat Claudius Graf-Schelling, Vorsteher des Departements für Justiz und Sicherheit, heisst Skinheads nicht willkommen im Thurgau, sieht aber keine Möglichkeit, ihre Treffen generell zu verhindern.

Herr Graf, was halten Sie davon, wenn rechtsextreme Skinheads im Thurgau Versammlungen abhalten?

Claudius Graf-Schelling:Sie sind sicher nicht willkommen.

Gemäss einer Polizeimeldung trafen sich am Samstag 90 Skinheads bei Frauenfeld in privatem Rahmen. Laut einem Bundesgerichtsurteil vom Mai 2004 kann ein solches Treffen nicht als privat gelten.

Graf-Schelling:Es wurde von den Organisatoren als privat eingestuft. Was für rechtliche Folgen daraus hervorgehen, ist dann etwas anderes. Deshalb hat die Kantonspolizei die Leute einer rigorosen Kontrolle unterzogen. Man hat festgestellt, dass keine Materialien mitgebracht wurden, die gegen das Gesetz verstossen.

Wie beurteilen Sie die Gefahr, die von ihnen ausgeht? Der Angriff auf zwei Ska-Punk-Konzert-Besucher 2003 in Frauenfeld zeigte, wie gewalttätig sie sein können.

Graf-Schelling:Für eine gewalttätige Konfrontation gab es bei dem jetzigen Treffen keine Anzeichen.

An rechtsextremen Festen und Konzerten geht es um die Festigung der gewalttätigen Ideologie. In Gewalt umgesetzt wird sie bei anderer Gelegenheit.

Graf-Schelling:Ein generelles Verbot für Versammlungen von Skinheads besteht nicht. Hier bewegen wir uns in einem Bereich, den wir nicht mehr rechtlich erfassen können.

Das Antirassismusgesetz untersagt rassistische Reden in der Öffentlichkeit. Wie weit können Skinheads an einer nicht privaten Versammlung gehen, ohne dass die Kantonspolizei einschreitet?

Graf-Schelling:Das betrifft die operative Ebene. Es muss von Fall zu Fall entschieden werden, unter Berücksichtigung aller Umstände.

Gewalttätig geworden sind letzte Woche in Frauenfeld auch vier arbeitslose Jugendliche ausländischer Herkunft. Was tut der politische Vorgesetzte der Kantonspolizei dagegen?

Graf-Schelling:Ich denke, es ist ein gesellschaftliches Problem. Die Polizei ist regelmässig am Schluss der Kette. Wir müssen natürlich die Polizeipräsenz aufrechterhalten, aus präventiven Gründen und um einen Fahndungserfolg zu erzielen. Das nützt natürlich nichts mehr, wenn man bereits im Spitalbett liegt. Wir führen Kampagnen zum Stopp der Gewalt und arbeiten unter anderem auch mit den Schulen zusammen. Das Problem der Gewalt ist im Kanton Thurgau allerdings nicht so ausgeprägt wie an andern Orten.

Erreicht man perspektivenlose Jugendliche mit einer Kampagne?

Graf-Schelling:Das ist die Frage. Selbstverständlich ist es immer das Beste, wenn man die Leute in den Arbeitsprozess und, soweit sie Ausländer sind, frühzeitig in unsere Gesellschaft integrieren kann. Das lässt sich leider nicht immer umsetzen.