Thompson darf nicht in Schlieren auftreten

Neue Zürcher Zeitung: Konzert des umstrittenen Sängers bleibt verboten

Der Auftritt des strittigen kroatischen Sängers Marko Perkovic alias Thompson in Schlieren bleibt untersagt. Das Statthalteramt hat einen Rekurs gegen das Verbot abgewiesen. Der Veranstalter will jedoch nicht klein beigeben.

Ende Juli hatte der Stadtrat von Schlieren ein Konzert des umstrittenen kroatischen Sängers Marko Perkovic alias Thompson, das am 3. September 2016 hätte stattfinden sollen, verboten. Der Veranstalter des Anlasses legte dagegen jedoch beim Statthalteramt des Bezirks Dietikon Beschwerde ein.

Der Rekurs ist nun vom Statthalteramt abgewiesen worden, wie der Stadtrat von Schlieren in einer Mitteilung schreibt. Der Entscheid sei eine Bestätigung dafür, dass die Stadt die Güterabwägung zwischen dem privaten und dem öffentlichen Interesse korrekt vorgenommen habe und durch den Entscheid keine Grundrechte verletzt worden seien, heisst es in dem Schreiben.

Mit Sicherheit argumentiert

Die Stadt hatte das Auftrittsverbot damit begründet, dass die öffentliche Sicherheit bei einer Durchführung des Anlasses gefährdet sei. Dies, weil einzelne Gruppen oder Personen versuchen könnten, die Veranstaltung zu stören. Es sei wichtig, dass der Statthalter diesen Argumenten des Stadtrats gefolgt sei, sagt Sicherheitsvorsteher Pierre Dalcher auf Anfrage.

Erfreut über den Entscheid zeigten sich auch die Jungsozialisten. Es sei nun definitiv klar, dass rechtsextreme und gewaltverherrlichende Auftritte hierzulande keinen Platz hätten, heisst es in einer Mitteilung. Man gratuliere Schlieren für den Mut, das Konzert zu untersagen. Die Juso hatten, als das Konzert angekündigt worden war, einen offenen Brief an den Stadtrat von Schlieren geschickt, in dem sie diesen aufforderten, das Konzert abzusagen. Perkovic sei «ein Feind der freien und demokratischen Gesellschaft», argumentierten sie.

Weiterzug angekündigt

Ganz anders sieht die Sache dagegen der Veranstalter des Events, Cronight. Das Konzert stelle keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, argumentierte dieser im Rekurs. Zudem entstünden den Organisatoren durch das Verbot finanzielle Einbussen. Entsprechend verärgert zeigt man sich bei Cronight über den Beschluss. Man werde den Entscheid des Statthalteramtes ans Verwaltungsgericht weiterziehen, kündigte ein Sprecher auf Anfrage an.

In der Vergangenheit war Perkovic, dessen Künstlername Thompson von einer gleichnamigen Maschinenpistole stammt, immer wieder mit trübem, ultranationalistischem Gedankengut und der Verherrlichung des faschistischen Ustascha-Regimes aufgefallen. Kürzlich hat laut kroatischen Medien ein Auftritt des Sängers in seiner Heimat zu einer Anzeige geführt, weil er rechtsextreme Slogans zitiert haben soll.