Reinballern und einsammeln

Die Wochenzeitung.

Die Basler Staatsanwaltschaft fordert harte Strafen gegen TeilnehmerInnen einer Anti-Pnos-Demonstration. Etliches daran riecht nach dem Versuch, junge AktivistInnen einzuschüchtern.

Es ist eine verstörende Szene. Zwischen DemonstrantInnen und der Polizei, die sich ihnen in Vollmontur gegenübergestellt hat, tänzelt ein Mann. Immer wieder breitet der Mann mit den Dreadlocks die Arme aus, dreht sich leicht torkelnd um die eigene Achse. Er ist augenscheinlich auf irgendwelchen Substanzen, wirkt völlig entrückt, fast beseelt. Aus der Menge hinter ihm lösen sich zwei DemonstrantInnen, gesellen sich zu ihm. Die Stimmung ist friedlich. Ausser den Dreien halten sich alle DemoteilnehmerInnen hinter dem von der Polizei gespannten Absperrband auf, das mittlerweile auf dem Boden liegt.

Manche schmunzeln über die Szene vor ihnen, keine Provokationen, keine fliegenden Gegenstände. Dann plötzlich knallt es. Aus dem Nichts beginnen die Polizisten mit Gummischrot auf die DemonstrantInnen zu schiessen. Der entrückte Tänzer dreht sich verdutzt um, torkelt inmitten der an ihm vorbeisausenden Geschosse weiter. Ohrenbetäubender Lärm. Die Menge wird vom Gummischrot auseinandergetrieben, die meisten DemoteilnehmerInnen rennen weg.

Ereignet hat sich die Szene an der «Basel Nazifrei»-Demonstration vom 24. November 2018: Rund 2000 Personen versammelten sich damals in Basel, um gegen einen bewilligten Aufmarsch der Pnos (Partei national orientierter Schweizer) zu demonstrieren. Die unbewilligte Gegendemonstration war weit grösser als die der Rechten, die nur rund 30 Personen mobilisieren konnten. Die Polizei filmte die Ereignisse lückenlos, um später «Krawallmacher» identifizieren zu können. Die WOZ hat exklusiv Einblick in die Aufnahmen.

Interessant werden sie kurz nach dem Gummischroteinsatz beim Messeturm. Die Lage ist inzwischen eskaliert, eine kleine Zahl aufgebrachter DemonstrantInnen liefert sich eine Schlacht mit der Polizei, Steine fliegen, Flaschen. Auf den Aufnahmen sind die Polizisten zu hören, die mit der Kamera draufhalten. «Ein Ablenkungsmanöver, damit die anderen hinten wegkönnen», sagt einer. Mit den «anderen» meint der Polizist wohl das zu diesem Zeitpunkt noch übrig gebliebene Pnos-Grüppchen. Er kritisiert die Taktik seiner KollegInnen: «Ich finde es nicht gut», sagt er. «Wir haben mit dem Gummischrot angefangen. Ich weiss nicht, warum.»

«Angriff ohne Veranlassung»

Am Dienstag hat in Basel ein erster Prozess gegen einen Demonstrationsteilnehmer stattgefunden, der nicht aktiv an den Ausschreitungen beteiligt, sondern bloss Teil der «Zusammenrottung» war, was unter Landfriedensbruch fiele. Er wurde zu sieben Monaten Freiheitsstrafe bedingt verurteilt, bei vier Jahren Probezeit. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Monate gefordert. Sie hat insgesamt rund sechzig Untersuchungen geführt und bislang zwanzig Fälle ans Strafgericht überwiesen. Weitere Fälle sind gemäss Staatsanwalt in Bearbeitung und werden demnächst überwiesen. Es ist eine der grössten Prozessreihen der baselstädtischen Geschichte. Angeklagt werden einerseits DemonstrantInnen, die bei den Ausschreitungen mit der Polizei vor Ort waren. Zum anderen stehen Personen vor Gericht, die sich bei der Demoversammlung auf dem Messeplatz Scharmützel mit Pnos-DemonstrantInnen lieferten.

Der Basler Anwalt und Strafrechtsexperte Andreas Noll bezeichnet die Strafverfolgung als «ausufernd und unverhältnismässig». Er kritisiert in erster Linie, dass das Verhalten der Polizei in den Anklagen keine Berücksichtigung findet. «Die Polizei bringt hier die Lage zum Eskalieren, schiesst aus dem Nichts Gummischrot, damit weckt sie bei einigen natürlich den Krawallinstinkt.» Das aber werde unter den Teppich gekehrt, «auf der anderen Seite werden für die Demonstranten exorbitante Strafen gefordert».

Für Noll ist klar: Die Polizei habe bei diesem Einsatz unrechtmässig gehandelt. «Ihre Aufgabe war es, die Meinungsfreiheit zu gewährleisten und die Pnos-Demonstration zu ermöglichen.» Statt einfach eine Barrikade zu bilden, habe die Polizei mit dem grundlosen Gummischroteinsatz für die Pnos-DemonstrantInnen Partei ergriffen und die GegendemonstrantInnen ohne äussere Veranlassung angegriffen. Mindestens drei DemoteilnehmerInnen wurden durch den Gummischrot im Gesicht verletzt. Noll zitiert aus dem Polizeigesetz, nach dem in der Polizeiarbeit jenes Mittel gewählt werden muss, «das den Einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten belastet». Das sei hier offensichtlich nicht passiert. «Warum also gibt es keine Untersuchung gegen die Polizei?»

Das baselstädtische Justizdepartement schreibt dazu, dass die Kantonspolizei Basel-Stadt ihre Einsätze nach dem «3D»-Prinzip ausführe: Dialog, Deeskalation und Durchgreifen. «Der dritte Schritt – Durchgreifen – erfolgt erst, nachdem die Kantonspolizei mit Dialog und Deeskalation keine Wirkung erzielen konnte.» Die TeilnehmerInnen der «Basel Nazifrei»-Demonstration seien per Megafon abgemahnt worden. Wie nach jedem grösseren Einsatz habe es auch nach jenem Demosamstag ein Debriefing gegeben. «Der Mitteleinsatz war korrekt und angemessen.» Von einer Warnung aber ist auf den Videos zumindest in den Minuten vor dem Losballern nichts zu sehen.

Objektivität verloren?

Es ist nicht das erste Mal, dass die Basler Behörden repressiv gegen LinksaktivistInnen vorgehen: Nach einem unbewilligten Umzug gegen «Rassismus, Repression, Vertreibung und Gentrifizierung», bei dem es 2016 zu Ausschreitungen und Sachbeschädigungen kam, folgte das Gericht 2018 dem Konzept der Staatsanwaltschaft: Es stufte alle TeilnehmerInnen pauschal als MittäterInnen ein und sprach Gefängnisstrafen von 20 Monaten bedingt bis zu 27 Monaten unbedingt (siehe WOZ Nr. 44/2018). Damals wie heute war Staatsanwalt Camilo Cabrera am Werk. Der Basler Strafrechtsverteidiger Christian von Wartburg sagt: Man könne sich schon fragen, ob jemand, der sich immer mit vermeintlich gleichartigen Fällen beschäftige, vielleicht ein bisschen die Objektivität verliere. Strafrechtsexperte Noll wird noch deutlicher: «Ich kann mir eine solche Unverhältnismässigkeit nur durch einen Durchbruch der politischen Motivationen im Hintergrund erklären. Im Ergebnis – so scheint mir – werden hier junge und engagierte Menschen durch eine übermässige Aktivierung des staatlichen Gewaltmonopols unterdrückt.» Die Staatsanwaltschaft bestreitet das. Mediensprecher Peter Gill schreibt: «Die Staatsanwaltschaft ermittelt in jedem Fall ergebnisoffen und nach den geltenden Gesetzen.»

Rassismusvorwürfe

Der Eindruck, dass hier Gesinnung am Werk ist, wird auch durch Repression bei den Ermittlungen im Fall «Basel Nazifrei» verstärkt. Festnahmen morgens um vier, Hausdurchsuchungen, flächendeckende DNA-Proben und sogar eine Öffentlichkeitsfahndung: Die Kantonspolizei stellte zwanzig DemoteilnehmerInnen an den Internetpranger, die «BaZ» druckte die Bilder unverpixelt unter dem Titel «Krawallbrüder am Pranger». Unter den Gesuchten: der tanzende Mann, der auf den Aufnahmen nie aggressiv auftritt.

Auch Rassismusvorwürfe stehen im Raum: Ömer Yildirim* erzählt bei einem Bier in einem Zürcher Café von seiner Festnahme. Ein Kriminalpolizist habe damals zu ihm gesagt: «Du greifst hinterhältig und verräterisch meine Bürger an.» Verifizieren lässt sich die Aussage nicht. Yildirim wurde etwa sechs Monate nach der Demonstration verhaftet, sechs, sieben Polizisten holten ihn morgens um vier ab. Auf dem Polizeiposten habe man ihn aufgefordert, sich nackt auszuziehen. Weil er sich weigerte, habe man ihn gezwungen: ihn auf den Boden geworfen, niedergedrückt, ihm die Unterhosen heruntergerissen. Yildirim hat deswegen Anzeige gegen die Polizei erstattet, wie sein Anwalt bestätigt. Ein Arztzeugnis stütze Yildirims Aussagen. Drei Tage behielt man den Linksaktivisten aus der türkisch-kurdischen Szene auf dem Polizeiposten, die Staatsanwaltschaft hatte wie auch in anderen Fällen Untersuchungshaft beantragt – die das Zwangsmassnahmengericht schliesslich abwies.

Yildirim hat auf der Demonstration einen Pnos-Anhänger geschlagen. Er schildert die Szene so: «Der Typ kam immer wieder provozierend auf uns zu, ich habe ihn gefragt, ob er ein Nazi ist. Da hat er uns angegriffen. Er versuchte, zuzuschlagen, hat aber nicht richtig getroffen. Ich hingegen schon.» Auch diese Szene ist auf Band festgehalten: Man sieht den Pnos-Demonstranten aggressiv auf eine Gruppe GegendemonstrantInnen zugehen, die ihn mit Gewalt vertreiben. Einer verpasst ihm einen Tritt, Yildirim schliesslich zwei Faustschläge, die ihn in die Flucht schlagen. Er muss sich wegen «mehrfacher, teilweise versuchter, einfacher Körperverletzung» verantworten. Dazu unter anderem auch wegen Landfriedensbruch (wie alle Angeklagten) und «passiver Gewalt und Drohung gegen Beamte». Eine Strafmassforderung wurde noch nicht erhoben.

Yildirim ist ein politisch anerkannter Flüchtling mit Aufenthaltsstatus B. Er hat Angst, bei einer Verurteilung im schlimmsten Fall ausgeschafft zu werden. Dazu kommen bedrohliche Besuche. Am Pnos-Aufmarsch nahmen auch Mitglieder der Neonazigruppe Kameradschaft Heimattreu teil. Nun berichtet Yildirim, dass immer wieder mutmassliche Neonazis vor seinem Haus auftauchten.

Auch Welat Tutar* berichtet bei diesem Treffen in Zürich von einer erzwungenen Nacktdurchsuchung und Beschimpfungen auf dem Polizeiposten. Ein türkischer Polizist, der zum Übersetzen dazu geholt worden sei, habe zu ihm gesagt: «Du bist ein Terrorist.» Auch das lässt sich nicht überprüfen. Tutar hat nach dem Gummischroteinsatz mit Steinen geworfen, man sieht auf den Aufnahmen, wie er mit einer Gruppe aus einem kleinen Baustellenloch heraus Steine aufhebt und schmeisst – weit fliegen sie nicht, der Abstand zur Polizei ist zu gross. Tutar sagt, er sei demonstrieren gegangen, um gegen den zunehmenden Faschismus in Europa zu protestieren, der sich auch in Attacken gegen AusländerInnen manifestiere. Gewalttätige Absichten habe er nicht gehabt. Aber die Polizeigewalt habe ihn getriggert, «ich fühlte mich in die Türkei zurückversetzt». Tutar wartet seit drei Jahren auf seinen Asylentscheid.

Seine Anwältin hofft, dass die Demonstrationsteilnahme im Asylverfahren als Bestätigung seiner politischen Haltung wahrgenommen werde – «aufgrund derer er in der Türkei schliesslich verfolgt wird». Das sei aber nur die politische Seite. «Auf der juristischen Seite wird er wie ein Krimineller und Sicherheitsgefährder behandelt.» Auch Tutar kennt bislang weder Verhandlungstermin noch Strafmassforderung. Angeklagt ist er unter anderem wegen «mehrfacher qualifizierter Gewalt und Drohung gegen Behörden» sowie «mehrfacher, versuchter, qualifizierter einfacher Körperverletzung».

Letzten Samstag wollten etwa hundert AktivistInnen vor der Basler Staatsanwaltschaft demonstrieren. Die Polizei hinderte sie daran, kesselte die DemonstrantInnen ein und unterzog etwa siebzig TeilnehmerInnen einer Personenkontrolle.

* Name geändert.