Neonazi Tobias Steiger muss 8200 Franken bezahlen

20 Minuten.

Der ehemalige Sektionschef der Basler Pnos wurde per Strafbefehl wegen Rassendiskriminierung und Beleidigung gegen den rechtsradikalen Polit-Querulanten Eric Weber verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat am 28. April einen Strafbefehl gegen Tobias Steiger ausgesprochen. Dem Neonazi und ehemaligen Sektionschef der rechtsradikalen Pnos (Partei National Orientierter Schweizer) wurden wegen mehrfacher Rassendiskriminierung sowie Beschimpfung und versuchter Drohung eine bedingte Geldstrafe und eine Busse auferlegt. Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig, nachdem Steiger seine Einsprache diese Woche zurückgezogen hat, wie das «Regionaljournal» von Radio SRF berichtet.

Der 46-Jährige hätte eigentlich am 25. Oktober vor dem Basler Einzelrichter antraben sollen. Möglicherweise wollte er sich die Prozesskosten und Urteilsgebühr im Falle einer Niederlage jetzt sparen. Teuer wird es für den selbständigen Unternehmer ohnehin. Die bedingte Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 80 Franken (insgesamt 12’800 Franken) muss Steiger zugunsten einer Probezeit von zwei Jahren zwar nicht bezahlen – sofern er nicht weiter delinquiert. Es bleiben aber noch eine Busse von 2200 sowie Gebühren von 6012 Franken.

Sanktionen mehr als zwei Jahre nach Hetzrede

Die Staatsanwaltschaft begann gegen Steiger zu ermitteln, nachdem der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) Anzeige erstattet hatte. Gegenstand sind antisemitische Äusserungen, die der damalige Basler Pnos-Chef an einer Kundgebung seiner Partei am 24. November 2018 gemacht hatte. Steiger habe dabei «teilweise den Holocaust in grober Weise verharmlost», so die Anklage. So sei die systematische Vernichtung von Menschen in Nazi-Deutschland gemäss Steiger «ein Witz».

Gegen die damalige bewilligte rechtsradikale Kundgebung demonstrierten rund 2000 Personen. Es kam zu Scharmützeln zwischen linken Demonstranten und Demonstrantinnen und der Polizei. Inzwischen wurden 30 Strafverfahren gegen Teilnehmende dieser nicht bewilligten Gegenkundgebung abgeschlossen, Dutzende sind indes noch hängig. Der immense Aufwand, mit dem die Staatsanwaltschaft die linken Aktivisten und Aktivistinnen verfolgte, während das Verfahren gegen Steiger kaum vom Fleck kam, brachte der Behörde eine Rüge der Aufsichtskommission ein.

Selbst mit Eric Weber zerstritten

Ebenfalls wird Steiger zur Last gelegt, in den sozialen Medien Inhalte über eine angebliche jüdische Weltverschwörung verbreitet zu haben. 20 Minuten verzichtet hier darauf, die nachweislich falschen und geschichtsverfälschenden Texte wiederzugeben. Weiter hat sich Steiger auch mit seinem Sinnes-, aber offenbar nicht mehr Weggenossen Eric Weber in die Haare gekriegt. Der inzwischen wieder in den Grossen Rat gewählte und einzige Parlamentarier der rechtsradikalen VA («Volksaktion gegen zuviele Ausländer» [sic!]) hatte Anzeige wegen Beleidigung und versuchter Drohung erstattet.