Unternimmt die Kantonspolizei St.Gallen genug, um Rassismus auf Social Media zu bekämpfen? Rheintaler SP-Kantonsrätin reicht Vorstoss ein

Tagblatt.

Karin Hasler, SP-Kantonsrätin aus Balgach, will von der Regierung wissen, wie rassistische Äusserungen auf den Plattformen und Onlineauftritten des Kantons St.Gallen strafrechtlich verfolgt werden.

Beleidigungen, Sexismus und Rassismus: Oft tauchen auf Social Media wüste Kommentare auf. Nun hat die Rheintaler SP-Kantonsrätin Karin Hasler einen Vorstoss zu diesem Thema eingereicht. In den sozialen Medien – dies betreffe beispielsweise auch den Auftritt der Kantonspolizei St.Gallen auf Facebook – gebe es immer wieder schwerwiegende rassistische Aussagen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Verletzungen der Rassismus-Strafnorm darstellten, hält Hasler einer Einfachen Anfrage an die Regierung fest.

Diese Aussagen würden zumeist von Followern als Kommentare zu bestimmten Vorfällen platziert. «Dabei sind jeweils die Namen bekannt, es existiert grösstenteils keine Anonymität und Äusserungen können ohne weiteres rückverfolgt werden», so Hasler.

Werden rassistische Bemerkungen konsequent genug verfolgt?

«Rassistische Äusserungen erreichen dann die sozial schädliche Schwelle, wenn einem Menschen oder einer Menschengruppe in der Öffentlichkeit das gleichberechtigte Dasein oder die Existenzberechtigung wegen einer anderen Hautfarbe, Ethnie oder Religionszugehörigkeit abgesprochen wird», schreibt Hasler im Vorstoss. Sanktioniert würden rassendiskriminierende, entwürdigende und den sozialen Frieden auf Dauer gefährdende Äusserungen in der Öffentlichkeit.

Die einzelnen Tatbestände sind in Art. 261bis des Strafgesetzbuches definiert. Es handle es sich um ein Offizialdelikt, welches von den Strafverfolgungsbehörden von Amtes wegen zu verfolgen sei, hält Hasler weiter fest. Sie schreibt:

«Es entsteht allerdings der Eindruck, als würde die Polizei solche Bemerkungen nicht konsequent und systematisch verfolgen und jeweils von sich aus Strafverfahren eröffnen.»

Die Nichtverfolgung solcher Tatbestände habe schwerwiegende Folgen für das soziale Zusammenleben und sei der Integration hinderlich. Hasler:

«Sehen Teile der Bevölkerung, dass rassistische Äusserungen in den Medien strafrechtlich nicht verfolgt werden, kann das bei der betroffenen Bevölkerung das Gefühl auslösen, dass der Kanton die Integration und die Rassismus-Strafnorm nicht ernst nimmt.»

Hasler will von der Regierung wissen, wie rassistische Äusserungen, die dem Kanton auf seinen eigenen Plattformen und seinen Onlineauftritten – beispielsweise Facebook – bekannt werden, strafrechtlich verfolgt werden. «Wie wird also sichergestellt, dass diese Offizialdelikte systematisch erfasst werden?», erkundigt sich Hasler im Vorstoss. Weiter fragt sie, wie die Regierung die Situation bezüglich rassistischer Aussagen auf dem Facebook-Account der Kantonspolizei beurteilt und welche Massnahmen diesbezüglich vorgesehen sind.

Sollen die Nationalitäten bei Polizeimeldungen kommuniziert werden?

Die Balgacher SP-Parlamentarierin macht auf Anfrage ihrem Unmut Luft. «Es würde meiner Meinung nach helfen, wenn Nationalitäten bei Polizeimeldungen nicht kommuniziert werden, weil dies oft der Anlass rassistischer Äusserungen ist», sagt sie. Und weiter:

«Es ist ein Hohn, dass dies immer noch getan wird, und ich schäme mich immer für mein Land, wenn ich es höre.»

In einer inklusiven Gesellschaft – und das sei die Schweiz gemäss Verfassung – sei die Benennung von Nationalität kontraproduktiv, sagt Hasler. Es sei eine Schande für eine moderne Demokratie, auch in anderen Ländern.

Ihr gehe es auch darum, ein «Blitzkastensystem» einzuführen, das Wirkung zeige für alle anderen, ergänzt Hasler. Wenn auf der Facebook-Seite der Kantonspolizei verwarnt und angezeigt werde, wenn etwas offiziell verfolgt würde, dann hätte das laut Hasler möglicherweise eine symbolische Wirkung auf andere Netzwerke oder Gruppen.

Kantonspolizei löscht rassistische Beiträge

Es handle sich um einen politischen Prozess, welcher im Detail durch das Polizeikommando beantwortet werde, sagt Hanspeter Krüsi, Mediensprecher der Kantonspolizei St.Gallen, auf Anfrage zu Haslers Vorstoss. Weiter verweist Krüsi auf die Facebook-Netiquette der Kantonspolizei, welche folgende Punkte beinhaltet:

  • Keine sexistischen, diskriminierenden, rassistischen oder beleidigenden Beiträge
  • Keine Beschimpfungen
  • Keine kommerzielle oder politische Werbung
  • Keine vertraulichen Informationen
  • Keine Rechtsverletzungen
  • Einhalten des Datenschutzes
  • Einhalten des Persönlichkeitsrechts

Für die Bewirtschaftung der Social-Media-Kanäle der St.Galler Kantonspolizei ist laut Krüsi die Kommunikation zuständig. Die Posts und Kommentare würden während der Bürozeiten bearbeitet oder beantwortet. «Bemerkungen, welche gegen die Netiquette verstossen, verbergen oder löschen wir», sagt Krüsi. Er ergänzt:

«Liegen strafrechtliche Verfehlungen zugrunde, ermittelt die Kantonspolizei St.Gallen.»