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«Angriff auf Meinungsfreiheit»

Sind Links auf rassistische Sites rassistisch? Der Fall des ETH-Professors ist für die Schweiz exemplarisch.

Autor: Bruno Habegger

Ein Link kann schnurstracks ins Abseits führen oder gar zu einer Verurteilung wegen Verstosses gegen das Antirassismus-Gesetz. ETH-ProfessorThomas Stricker erfährt es am eigenen Leib: Auf seiner Instituts-Homepage mokierte er sich über die ETH-interne Anordnung, wonach Links zupornografischen und rassistischen Sites verboten sind; und er wies darauf hin, dass damit Zensur ausgeübt werde. «So Swiss regulators click here»,stichelte er – und liess den Link auf eine Hatewatch-Site folgen; er war durch einen Programmiertrick nur ETH-intern abrufbar. Im nächsten Satz machte ersich über die Amerikaner lustig, die sich weniger mit Rassismus beschäftigen, sondern vor allem mit Pornografie: «Click here to get nervous.» Der Linkführte auf ein Porno-Portal.

Nun ermittelt eine Bezirksanwältin gegen ihn, und die ETH-Leitung liess Strickers Seiten löschen. So wurde der Professor kurzerhand in allen Medien alsSympathisant von Neonazis abgestempelt. «Die Frage ist», sagt Stricker, «ob ein Link gleichzusetzen ist mit dem Inhalt der Site, die sich dahinterverbirgt.» Stricker sieht einen Link als Zitat, nicht als Inhalt – und darum kreist jetzt die Frage. In den USA beobachten verschiedene Organisationenrassistische Sites – und stellen im Sinne der amerikanisch verstandenen freien Meinungsäusserung Linklisten zusammen. Auf eine solche Site verwiesStricker.

Die meisten Schweizer Provider sind direkter. So führt die Eingabe von www. adolfhitler.com bei fast allen auf einen Blut-und-Boden-Server. Auchandere, von der Bundespolizei bereits 1998 zur Sperrung empfohlene Sites sind nach wie vor über viele Provider erreichbar. «Das Problem ist», sagtMelanie Schneider von Blue Window, «dass legale und illegale beziehungsweise verpönte Inhalte unter derselben IP-Nummer erreichbar sind. Deshalbsehen wir von einer Sperrung ab.»

Die vielen neuen Gratis-Anbieter erleichtern die Säuberung auch nicht: Eine Filterung verbotener Sites ist aufwändig und unpräzis, zudem müssen solcheListen gepflegt werden. Seit zwei Jahren ist beim Bund eine Kontaktgruppe am Werk, die aus Vertretern der Bundespolizei, des Bundesamts für Justizsowie ausgewählter Provider besteht. Sie berät, ob Provider für die Inhalte verantwortlich gemacht werden könnten und ob ein Filter technischdurchsetzbar wäre. «Im Frühling verabschieden wir ein Positionspapier», sagt Philippe Kronig, stellvertretender Chef der Abteilung Information undAuswertung in der Bupo. Bis dahin soll auf Anzeigen und Sperrempfehlungen verzichtet werden. Schon gar nicht will Kronig den ETH-Fallkommentieren.

Dafür hat sich die Swiss Internet User Group (Siug) zu Wort gemeldet. «Die Ermittlungen gegen Stricker sind nicht fundiert», sagt Matthias Leisi,Sprecher der Internet-Experten. «Eine erfolgreiche Klage hätte weit reichende Konsequenzen», warnt er.

Unrecht hat er nicht: Würden Links mit dem Inhalt gleichgesetzt, müssten die Suchmaschinen ihren Betrieb einstellen. Denn diese liefern nach Eingabe vonSuchwörtern Linklisten rassistischer Sites. In Studien und Büchern über Rassismus dürften Verweise auf rassistische Schriften zumindest problematischwerden. Thomas Stricker geht noch weiter: «Wenn ein Link strafbar ist, dann ist es auch das entsprechende Stichwort in der Zeitung.»

Die Siug bewertet den Fall als «Gelegenheit, endlich eine Debatte über die gesellschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen» des Internets zu führen.Noch gibt es in der Schweiz kein Gerichtsurteil zum Thema Links.

Matthias Leisi von der Siug wehrt sich auch gegen die Sperrung von Sites. Anstatt Zensur zu üben, sei es besser, Firmen unter Druck zu setzen, die solcheSites auf ihren Servern lagern. «Es handelt sich um ein gesellschaftliches Problem.» Tim Berners-Lee, «Erfinder» des WWW, sieht im Angriff auf dieLinks, die das Wesen des WWW ausmachen, nur eines: «Einen Angriff auf die Meinungsfreiheit.»

Autor: Bruno Habegger