Pronto-Schläger Harte Strafen beantragt
Mittelland Zeitung Kein Pardon für Skins Im Prozess gegen sieben Skinheads vor dem Baselbieter Strafgericht hat der Staatsanwalt Gefängnisstrafen von 18 Monaten bedingt bis zweieinhalb Jahre verlangt. Der Staatsanwalt beantragte eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung