Bundesrat Villiger auf dem Rütli. Hätte die Polizei eingreifen können?
SonntagsZeitung Niggli: Der Auftritt der Skinheads war eine Propaganda-Aktion, die lautAntirassismus-Strafnorm verboten ist. Das Bekenntnis der Neonazis richtete sich andie Öffentlichkeit, mit folgendem Ziel: Das Gedankengut sollte wahrgenommen undübernommen werden. Die Polizei hätte mindestens