Kaspar Villiger mit Buh-Rufen bedachten, nicht vorgehen können. Dazu hätte jegliche rechtliche

Der Bund

Handhabe gefehlt. Es sei nicht verboten, kurzhaarig auf das Rütli zu gehen, sagte Karl Egli,Pressesprecher der Urner Kantonspolizei. Die Ordnungskräfte seien über den Aufmarsch derRechtsextremen informiert gewesen und hätten ihn im Vorfeld und während der Feier selbst immerbeobachtet.

Egli wertete es als Erfolg des Dispositivs, dass nichts geschah. Über die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten machte erkeine Angaben. Die Urner, auf deren Hoheitsgebiet der geschichtsträchtige Ort liegt, hatten von der SchwyzerKantonspolizei Sukkurs erhalten.

Kein Hitlergruss
Einen Redner – im vorliegenden Fall Finanzminister Kaspar Villiger – mit Unmutsäusserungen zu bedenken, sei nichtstrafbar, sagte Egli weiter. Die rund 150 anwesenden Rechtsextremen hätten weder Nazifahnen bei sich getragen noch derAntirassismus-Strafnorm widersprechende Äusserungen von sich gegeben. Villiger selbst nahm die Buh-Rufe und Pfiffegelassen.

Die Rechtradikalen hätten keine Hitlergrüsse gezeigt, sondern den Arm lediglich mit gespreizten Schwurfingernausgestreckt. Dies sei nicht verboten, sagte Egli. Die Neonazis hätten im Vorfeld keinerlei Absichten auf verbotenes Tungezeigt. Wäre irgendetwas strafrechtlich Relevantes auf dem Rütli vorgefallen, wäre die Polizei sofort eingeschritten,erklärte Egli.