Bestätigte Zuchthausstrafen für Skinheads

NeueZürcherZeitung

Jugendliche in Frauenfeld verprügelt

Es bleibt bei Zuchthausstrafen zwischen fünf und sechseinhalb Jahren für sechs rechtsextreme Schläger, die im April 2003 in Frauenfeld zwei Jugendliche verprügelt und verletzt auf der Strasse liegengelassen hatten. Das Bundesgericht hat den auf versuchte vorsätzliche Tötung und versuchte schwere Körperverletzung lautenden Schuldspruch des Obergerichts des Kantons Thurgau bestätigt und alle dagegen gerichteten Beschwerden abgewiesen. Insgesamt waren sieben Schläger beteiligt gewesen, von denen einer sich in der Untersuchungshaft das Leben nahm.

Laut dem einstimmig gefällten Urteil der Strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts ist unerheblich, ob es den Tätern vor ihrem Angriff überhaupt in den Sinn kam, dass sie bei ihrem «Verprügeln von Linken» die Opfer durch Schläge töten könnten. Zumindest während der brutalen Attacke auf einen der beiden am Boden liegenden Jugendlichen, der so schwer verletzt worden war, dass Teile seines Hirns entfernt werden mussten und er lebenslang behindert bleiben wird, hätte sich den Schlägern «der Todeseintritt als Möglichkeit zumindest ernsthaft aufdrängen müssen». Das Bundesgericht räumt ein, dass der Tod möglicherweise nicht das «eigentliche Handlungsziel» war. Ausschlaggebend ist indes, dass die Täter mit schwerem Schuhwerk wuchtig gegen den Kopf des bereits verletzt und wehrlos am Boden liegenden Opfers traten, um es reglos zu machen. Damit wurde eine Tötung eventualvorsätzlich in Kauf genommen.