Hergang der Rauferei immer noch strittig

BernerRundschau

Gericht Burgdorf Im immer noch undurchsichtigen «Fall Brünisholz»wird frühestens morgen ein Urteil gefällt

Ob es sich beim «Fall Brünisholz» um einen Angriff Rechtsextremer handelte oder ob die jungen Männer von der Familie provoziert wurden, ist auch nach der Einvernahme von zwölf Zeugen ungeklärt.

In der Nacht vom 21. auf den 22. April 2006 kam es in der Burgdorfer Schmiedegasse zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen der Musikerfamilie Brünisholz und mehreren jüngeren Männern. Der Vorfall sorgte für etlichen Wirbel in den Medien. Nach Darstellung der Familie soll der Angriff durch Rechtsextreme erfolgt sein. Die Musikerfamilie erstattete Anzeige, weil sowohl die Mutter als auch der Sohn beim Vorfall Gesichtsverletzungen erlitten.

12 bis 14 Personen beteiligt

Im Zuge einer umfassenden Voruntersuchung kam der Untersuchungsrichter (UR) im Sommer 2006 aber zum Schluss, dass der Angriff keinen rechtsextremen Hintergrund habe. Auch sei die Frage, wer Opfer und wer Täter sei, keineswegs klar, befand der UR. Deswegen überwies er 6 der rund 12 bis 14 am Vorfall beteiligten Personen wegen Raufhandels ans Gericht, darunter auch drei Mitglieder der Familie Brünisholz sowie einen Freund der Familie. Ein zum Zeitpunkt des Vorfalls erst siebzehnjähriger Angeschuldigter wurde zwischenzeitlich bereits wegen Raufhandels und einfacher Körperverletzung vom Jugendgericht verurteilt.

War es eine Provokation?

Bei der ersten Einvernahme der übrigen fünf Angeschuldigten im November 2006 blieb der Ablauf der Auseinandersetzung in wichtigen Punkten unklar. Auch die gestrige Einvernahme von insgesamt zwölf Zeugen während der Hauptverhandlung klärte nichts. Insbesondere ist nicht geklärt, ob der Vater der Familie den 21-jährigen Angeschuldigten mit «Scheiss-Nazi» provoziert und ihm mit der Faust gedroht habe. Der 21-Jährige sowie der Familienvater hatten im Laufe der Auseinandersetzung beide die Gürtel gezogen und diese herumgeschwungen.

Die Wehrmachtsschnalle

Wer den Gurt zuerst hervornahm und wer wen damit bedrohte oder geschlagen hat, wurde nicht klar. Die Freundin des 21-Jährigen sagte vor dem Richter, dass sie sich schon vorstellen könne, dass ihr Freund als Erster den Gurt gezogen habe. Fraglicher Gurt war mit einer Wehrmachtsschnalle versehen, von der im Lauf der Schlägerei vermutlich ein Stück abgebrochen war und in der Folge die Mutter der Familie unter dem Auge erheblich verletzt hatte. Unklar blieb auch, ob der 21-Jährige den Hitlergruss gemacht hatte und «Heil Hitler» rief. Viele Zeugen konnten sich nur noch an Teile der Auseinandersetzung erinnern, einige der befragten Zeugen hatten die Auseinandersetzung nur punktuell beobachtet. Das Urteil wird frühes-tens morgen Nachmittag gefällt.