Zur Bundesfeier wollte er eine Handgranate zünden

BAZ online. Auf dem Hof seines Vaters wollte ein junger Mann eine Party zum 1. August veranstalten. Dazu hatte sich der damals Rechtsextreme reichlich LSD und Kokain beschafft – Höhepunkt sollte das Zünden einer Handgranate sein.

Nur durch Zufall geriet ein 24-jähriger Mann am 1. August 2020 beim Bahnhof Grellingen in eine Polizeikontrolle. Er war mit dem Auto auf dem Weg zum Bauernhof seines Vaters, wo er gemeinsam mit gut 20 Gästen die Bundesfeier begehen wollte. Aufschluss darüber, wie es an dieser Party zugehen sollte, gab der Polizei der Inhalt seines Rucksacks, den der Mann im Fussraum des Beifahrersitzes deponiert hatte: 25 Gramm Kokaingemisch, 45 LSD-Filze, 18 MDMA-Pillen. 

Neben den Drogen wollte der Gastgeber seinen Gästen noch ein ganz anderes Spektakel bieten: Die Polizei fand im Rucksack auch eine funktionsfähige Handgranate vom Typ M93, einen Revolver der Marke Smith & Wesson sowie passende Patronen – man wollte es wortwörtlich krachen lassen.

Der Zufallsfund veranlasste die Polizei gleichentags, auch die Wohnung des jungen Manns zu durchsuchen, wo sie auf ein ganzes Arsenal von Waffen stiess: eine zweite Handgranate, eine Pumpgun, ein Panzergeschoss mit Leuchtspurmunition, Schmetterlingsmesser und Schlagringe sowie diverse Gewehre und Pistolen mit Munition. In seinem Kühlschrank befand sich zudem fast ein Kilo GBL und GHB – besser bekannt als K.-o.-Tropfen. 

Rechtsradikale Rap-Texte

Weil manche der gefundenen Waffen in der Schweiz generell verboten sind und der Mann über keinerlei Berechtigung für den Besitz der anderen Waffen verfügt, musste er sich am Dienstag dem Baselbieter Strafgericht stellen. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn an wegen Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz, das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz. Bereits 2015, im Alter von 19 Jahren, wurde er wegen Verstössen gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt; 2018 noch einmal zu einer teilbedingten.

Insbesondere diese beiden Vorstrafen veranlassten den Präsidenten des Strafgerichts, Andreas Schröder, härter durchzugreifen, als es die jeweiligen Gerichte vorher taten. Vergeblich betonte der geständige Mann an der Verhandlung, sein ganzes Leben geändert zu haben, keine Drogen mehr zu konsumieren und mittlerweile einer geregelten Arbeit nachzugehen. Auch seine problematische Gesinnung – die Polizei fand in der Wohnung Nazi-Gegenstände in einer Vitrine und rechtsradikale Rap-Texte – habe er mit den Drogen abgelegt. Zudem sei es nie seine Absicht gewesen, anderen Personen mit den Waffen Schaden zuzufügen.

«Schon 2018 hatten Sie dem Gericht dasselbe versprochen und sind dann doch wieder – noch während der Probezeit – durch Drogenkonsum und Waffenbesitz delinquent geworden», so Schröder. Er verurteilte den Waffensammler deshalb, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten bei einer Probezeit von 5 Jahren. «Bedenkt man, dass Sie damals ständig Drogen konsumierten, erscheint der Besitz solcher Waffen als sehr schwerwiegend», sagte Schröder zum Beschuldigten. «Sie wissen: Eine Explosion Ihrer Handgranate ist im Umfeld von 12 Metern tödlich.»

Die Hälfte der Strafe, also zehn Monate, muss der Verurteilte nun absitzen. Vorstellbar sei allerdings auch ein Vollzug mit Fussfesseln, damit er weiter seiner Arbeit als Kranführer nachgehen könne. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Kantonsgericht weitergezogen werden.