Vorstand der Pnos verurteilt, Nazi-Propaganda beschlagnahmt

TagesAnzeiger

Die Führungsriege der Partei National Orientierter Schweizer ist der wiederholten rassistischen Diskriminierung schuldig gesprochen worden. Eingezogene NS-Filme werden vernichtet.

Von Thomas Knellwolf, Basel

Diesmal wiederholt sich die Geschichte: Wie vor zwei Jahren hat das Bezirksamt Aarau die Führungsriege der rechtsextremen Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) verurteilt; wie vor zwei Jahren wegen Rassendiskriminierung im Parteiprogramm. Und wie damals sind auch dieser Tage die wichtigsten Pnos-Exponenten urplötzlich von ihren Chargen zurückgetreten – ins zweite Glied. Fehlt nur noch, dass die Partei erneut ihre Rekursankündigung gegen den erstinstanzlichen Strafbefehl nicht wahr macht.

Nach den medialen Spekulationen und Berichten über die Verdikte in den vergangenen Tagen liegen nun die Strafbefehle dem «Tages-Anzeiger» vor. Daraus geht hervor, weshalb das Bezirksamt Aarau die fünf Angeklagten wegen mehrfacher Rassendiskriminierung zu Strafen zwischen 10 und 25 Tagessätzen verurteilte und Bussen gegen sie verhängte.

Ein verurteilter Gemeinderat

Zum Verhängnis wurde ihnen, dass sie einen Taschenkalender mit einer antisemitischen Darstellung vertrieben und dass sie erneut die alte Pnos-Satzung auf ihrer Website aufschalteten. Wegen des 20-Punkte-Programms, das sich am 25-Punkte-Programm Hitlers orientiert, war bereits die erste Pnos-Führungsriege verurteilt worden. Die Statuten enthalten gemäss dem Aarauer Bezirksamt eine «kollektive Schmähung der Ausländer», denen die Menschenrechte abgesprochen würden. Zudem erfolgt darin ein Aufruf zur «Rückführung kulturfremder Ausländer».

Zu den nun Verurteilten gehört Dominic Bannholzer, der als einziges Pnos-Mitglied in einer Exekutive sitzt. Gegen den Strassenbauer und Gemeinderat im solothurnischen Günsberg verhängte das Bezirksamt eine Strafe von 10 Tagessätzen und eine Busse von 600 Franken.

Bannholzer ist Ende September aus dem Pnos-«Bundesvorstand» ausgetreten. Er wolle «als Aktivist kürzer treten», heisst es auf der Partei-Website. Gleichzeitig verliessen die nun ebenfalls schuldig gesprochenen Berner Oberländer Michael Haldimann und Adrian Spring den Vorstand. «Die Rücktritte stehen in keinem Zusammenhang mit dem Urteil», beteuert Pnos-Sprecher Mario Friso. Allerdings offenbaren die Strafbefehle ausgerechnet bei Haldimann und Spring die braunsten Spuren. Haldimann erhielt die höchste Strafe von 25 Tagessätzen, weil er zusätzlich zu den gemeinsamen Delikten im Pnos-Internet-Forum einen Text des österreichischen Rassenbiologen und Nationalsozialisten Friedrich Keiter über das «Seelenleben der Neger» publizierte. Darin war zu lesen: «Die Geschlechtskraft der Neger ist nicht sehr viel grösser als die anderer Rassen, doch tritt ihr Trieb unverhüllter, von allem Seelischen abgespalten, in Erscheinung.» Bei Spring wurden NS-Propaganda-Filme wie «Jud Süss» und «Der Triumph des Willens» gefunden. Zudem wurde ein Computerspiel sichergestellt, in dem es darum geht, Juden zu erschiessen oder zu vergasen. Gegen Spring wurde eine Strafe von 20 Tagessätzen bedingt verhängt. Das beschlagnahmte Material wird zerstört.

Bleiben noch die beiden Exponenten, die nicht aus dem Vorstand austreten: Gegen André Gauch (15 Tagessätze) und Denise Friedrich (20 Tagessätze) wurden die einzigen unbedingten Strafen ausgesprochen – was auf mögliche Vorstrafen hindeutet.

Kläger verlangt Parteiverbot

Zufrieden mit dem Urteil zeigte sich Kläger Heinz Kaiser. Der Menschenrechtsaktivist aus dem Fricktal forderte gestern erneut ein Verbot der Pnos. Ein widerrechtlicher Verein müsse aufgelöst werden, sagt er mit Verweis auf das Zivilgesetzbuch. Die letzten Parteienverbote in der Schweiz – gegen die Kommunisten und die rechtsextremen Fronten – stammen aus dem Zweiten Weltkrieg. Aber manchmal wiederholt sich die Geschichte.