Urteil im Thurgauer Skinhead-Prozess

NeueLuzernerZeitung

Täter zeigen keinerlei Reue

Sechs Rechtsextreme, die zwei Jugendliche brutal zusammengeschlagen haben, sind zu Zuchthausstrafen verurteilt worden.

ap. Das Bezirksgericht Frauenfeld in Felben hat gestern sechs rechtsradikale Schläger wegen schwerer Körperverletzung zu Zuchthausstrafen zwischen vier und fünfeinhalb Jahren verurteilt. Sie hatten 2003 in Frauenfeld einen Jugendlichen invalid geschlagen und einen weiteren erheblich verletzt.

Gerichtspräsident Rudolf Fuchs sprach von einem schweren Verschulden aller Angeklagten, die heute 20 bis 25 Jahre alt sind. Der Schlägertrupp sei «kriegsmässig» und ohne den geringsten Anlass gegen wehrlose Jugendliche vorgegangen. Ein sonderlich grosser Gruppendruck habe nicht geherrscht. Jeder sei für sich bereit gewesen, gewalttätig zu sein.

Brutal vorgegangen

Ziel der Aktion und Absicht jedes Angeklagten war es laut Fuchs, die «Opfer bis zur Reglosigkeit zusammenzuschlagen». Eine Tötungsabsicht könne zwar nicht nachgewiesen werden, doch hätten die Täter schwere Körperverletzungen der damals 15- und 17-jährigen Opfer in Kauf genommen.

Die beiden Opfer waren damals vorzeitig auf dem Heimweg, weil sie im ausverkauften Kulturzentrum Eisenwerk keine Tickets mehr für ein Punk-Konzert erhielten. Der jüngere Mann ist heute körperlich und geistig behindert und wird nie mehr ein normales Leben führen können. «Sie haben das Leben eines Jugendlichen zerstört», sagte der Gerichtspräsident zu den Verurteilten. Er stellte weiter fest, dass keine wirkliche Reue zu spüren sei. Der 25-jährige Haupttäter sei weiterhin Mitglied bei «Blood and Honour», zwei weitere hätten ebenfalls noch Kontakte zur rechtsextremen Organisation.

Unter den Anträgen

Mit Zuchthausstrafen zwischen vier und fünfeinhalb Jahren wegen schwerer Körperverletzung und versuchter schwerer Körperverletzung blieb das Gericht leicht unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte in der dreitägigen Verhandlung Ende August fünf bis sechs Jahre Zuchthaus wegen Tötungsversuchs beantragt. Eine siebter Täter hatte in der Untersuchungshaft Selbstmord begangen.

Die Strafen wurden nach individuellem Verschulden und Vorstrafen abgestuft. Die höchste Strafe erhielt der Rädelsführer, der die Schläger per SMS aufgeboten hatte. Die sechs Verurteilten aus den Kantonen Zürich und Aargau müssen zudem an die Opfer solidarisch Genugtuung leisten: Und zwar 120 000 Franken an den heute Invaliden, 35 000 Franken an dessen pflegende Mutter sowie 5000 Franken an das zweite Opfer. Die Verurteilten zahlen überdies die Verfahrenskosten von rund 172 000 Franken.