Trotz Hitlergruss keine Strafuntersuchung

20 minuten online: Die Veranstalter des Neonazi-Konzerts im Toggenburg müssen sich nicht vor Gericht verantworten. Die Polizei stellte kein strafbares Verhalten fest.

Nach dem Neonazi-Konzert vom 15. Oktober in Unterwasser SG mit 5000 Besuchern führt die St. Galler Staatsanwaltschaft keine Strafuntersuchung durch. Es fänden sich «keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten der unbekannten Täterschaft».

Dies teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. In der Strafanzeige der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA), den eingereichten Akten und den Wahrnehmungsberichten der Kantonspolizei gebe es keine Hinweise auf ein strafbares Verhalten.

Noch nicht rechtskräftig

«Auch aus dem in den Medien kursierenden Bildmaterial ergibt sich kein hinreichender Tatverdacht, dass die Rassismus-Strafnorm verletzt wurde», heisst es im Communiqué. Der Entscheid der Staatsanwaltschaft, keine Strafuntersuchung zu eröffnen, ist noch nicht rechtskräftig.

Der teilweise auf Bildern zu sehende Hitlergruss und die zu hörenden «Sieg-Heil«-Rufe fielen nicht unter die Rassismus-Strafnorm, schreibt die Staatsanwaltschaft. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung gelte die Verwendung des Hitlergrusses unter Gesinnungsgenossen nicht als Verbreitung von Rassismus.

Der Neonazi-Anlass im Toggenburg mit 5000 Besuchern, von denen viele mit Bussen aus Deutschland anreisten, überraschte Behörden und Polizei total. Die Polizei hatte den Veranstaltungsort erst kurzfristig erfahren. Der Anlass verlief ruhig.

SP des Kantons St. Gallen ist «empört»

Die SP des Kantons St.Gallen hat mit einem Communiqué auf den Entscheider der Staatsanwaltschaft reagiert. Die Partei sei empört und enttäuscht über den Entscheid, gegen die Verantwortlichen des grössten Neonazi-Konzert Europas in Unterwasser letzten Oktober keine rechtlichen Schritte einleiten zu können. Die SP prüfe deshalb die Verschärfung des Gesetzes. «Nun ist eingetroffen, was wir befürchtet hatten», wird der kantonale Präsident Max Lemmenmeier in der Mitteilung zitiert. «Das grösste Neonazi-Konzert in ganz Europa in Unterwasser hat kein rechtliches Nachspiel.»

SP-Nationalrätin Barbara Gysi prüft derzeit die wirksame Verschärfung der Rassismusstrafnorm und wird dazu einen Vorstoss im Nationalrat einreichen. «Nazisymbole und Nazi-Gesten müssen auch in der Schweiz unmissverständlich unterbunden und verhindert werden. Ansonsten droht die Schweiz und insbesondere der grenznahe Kanton St.Gallen zum Mekka der Europaweit organisierten Neonazi-Szene zu werden.»