Parteiprogramm der PNOS vom Netz

sda

Parteiprogramm der PNOS vom Netz

sda. Das rassendiskriminierende Programm der Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) ist nicht mehr im Internet. Wegen dessen Inhalt hat das Bezirksamt Aarau im Sommer 2005 vier PNOS-Mitglieder verurteilt. Diese ziehen das Urteil nicht weiter.

Das hätten die beiden ehemaligen Vorstandsmitglieder beschlossen, die sich den Rekurs noch offengehalten hatten, bestätigte PNOS-Mitglied Renato Bachmann einen Bericht der Zeitung „Blick“ vom Freitag.

Die zwei anderen verurteilten und jetzt ehemaligen PNOS-Mitglieder hatten das Urteil schon früher akzeptiert. Damit fällt auch der Berufungsprozess vom 14. Juni weg. Da die PNOS mit den Verurteilten nicht mehr in Verbindung stehe, hätten sie auch keinen Einfluss auf deren Entscheidung nehmen können, sagte Bachmann. Er selbst hätte einen Berufungsprozess begrüsst. Die Begründung sei „rechtlich haltlos“.

Neues Programm in Bearbeitung

Seit letzter Woche ist auch das Parteiprogramm vom Netz. „Wir wollen keinen weiteren Ärger mit der Justiz“, begründete Bachmann diesen Rückzug. Die Rechtspartei schalte ein neues Programm voraussichtlich nächste Woche auf. Zur Zeit werde es juristisch geprüft.

Die PNOS war wegen ihres menschenverachtenden und gewaltgeprägten 20-Punkte-Programms von Heinz Kaiser angezeigt worden. Kaiser ist Projektleiter gegen Gewalt und Rassismus bei der Gruppierung „Schweizer WeltbürgerInnen“.

Heinz Kaiser zeigte sich auf Anfrage über den Rückzieher „hoch erfreut“. Obwohl die PNOS mit allen Mitteln versucht habe ihn zur Kapitulation zu zwingen, hätten diese jetzt kapituliert. „Ich wäre am 14. Juni eigentlich gern an den Prozess gegangen.“

Weiterer Prozess

Obwohl die neuen Leute das gesetzeswidrige Parteiprogramm jetzt vom Netz genommen hätten, müssten auch sie sich dafür vor Gericht verantworten. Das sei ein Offizialdelikt, das von Amtes wegen verfolgt werden müsse, sagte Kaiser weiter. Gegen die fünf neuen Vorstanndsmitglieder der PNOS hatte Kaiser im Herbst 2005 Strafanzeige eingereicht. Diese ist noch hängig.

Das Aarauer Bezirksamt hatte als erstes Gericht das Programm der rechtsextremen Gruppierung als eine „kollektive Schmähung der Ausländer“ und als Verstoss gegen die Anti-Rassismus-Strafnorm taxiert. Vier Vorstadsmitlgieder der PNOS wurden zu Bussen zwischen 300 und 500 Franken verurteilt.