Skins / Hochdorf-Überfall

Der Bund

Lehren ziehen

uba. Die 56 rechtsextremen Schläger jener Gruppe, die am 4. November im luzernischen Hochdorf das «Festival für Völkerfreundschaft»überfielen, stammen aus acht Kantonen. Sie wollten ursprünglich ins Niederdorf und wählten

Hochdorf rein zufällig. Dies erklärten gestern dieLuzerner Untersuchungsbehörden, die bei Hausdurchsuchungen ein Waffenarsenal von «erheblichem» Gefahrenpotential sicherstellten.

In einer ersten Phase der Untersuchung wurden alle im Kanton Luzern wohnhaften Exponenten der «Hammer-Skin»-Szene überprüft. 30Polizeibeamte standen im Einsatz. In einer zweiten Phase wurden die Ermittlungen auf dem Rechtshilfeweg mit anderen Kantonennachgesucht. Insgesamt sind vorübergehend 20 Personen in Haft gesetzt worden. Namentlich ermittelt wurden 56 Täter aus der «ideologischrechtsextremen Szene»; vorwiegend gehören sie «Skinhead»-Gruppierungen an oder einer bisher noch unbekannten Gruppe mit Namen«Morgenstern». Die Täter stammen aus acht Kantonen, davon 18 aus dem Kanton Zürich, 9 aus dem Thurgau und 8 aus dem Kanton Luzern.Vier der sieben Täter aus dem Kanton Bern stehen im Zusammenhang mit einem Vorfall im bernischen Ittigen. Die Täter sind zwischen 19 und23 Jahre alt, der jüngste ist 15jährig, der älteste 32 Jahre alt. Sie sind alle geständig.

Die 56 Täter haben sich über Straftatbestände des Angriffs, der einfachen Körperverletzung bis zur Rassendiskriminierung zu verantworten,aber auch für verbotenes Waffentragen. Der vaaLuzerner Polizeidirektor Ulrich Fässler bezeichnete das Ergebnis der Ermittlungen als«Ausdruck eines bestehenden Gefahrenpotentials in unserem Land». Die Sache sei sehr ernst zu nehmen, wenn auch nicht zu dramatisieren.Nach Fässler seien aus den Ereignissen in Hochdorf Lehren zu ziehen. Generell gelte es solchen Vorkommnissen höhere Aufmerksamkeit zuschenken. Neben polizeilichen Mitteln und Instrumenten brauche es aber auch definitive gesetzliche Grundlagen, vorab für diePräventionsarbeit der Beobachtung. Sehr gut bewährt habe sich das Konkordat der interkantonalen Rechtshilfe.