Revisionist Amaudruz erneut zu Gefängnis unbedingt verurteilt

AP

ap. Die Westschweizer Revisionisten Gaston-Armand Amaudruz und Rene-LouisBerclaz sind vom Strafgericht des Bezirks Veveyse wegen Rassendiskriminierungzu unbedingten Haftstrafen verurteilt worden. Amaudruz erhielt drei Monate,Berclaz acht Monate Gefängnis unbedingt.

Das Urteil des Strafgerichts wurde am Mittwochabend in Abwesenheit vonAmaudruz und Berclaz verkündigt. Mit dem Strafmass für Amaudruz lag das Gerichtunter dem Antrag der Freiburger Staatsanwältin Anne Colliard, die für ihn sechsMonate gefordert hatte. Für Berclaz hatte sie zwölf Monate und für dendritten Angeklagten vier Monate verlangt. Dieser wurde zu einer dreimonatigenStrafe verurteilt.

Die drei Männer wurden der Rassendiskriminierung für schuldig befunden. Siehatten vor zwei Jahren über die Vereinigung «Verite et Justice» zwei Werkemit revisionistischem und antisemitischem Inhalt verfasst und veröffentlicht.Es ging dabei um einen so genannten «Gegen-Bergier-Bericht» um ein Werk mitder Bezeichnung «Der Amaudruz-Prozess, eine Justizparodie», das ein früheresUrteil der Waadtländer Justiz kritisiert.

Berclaz, der Sekretär der offiziell aufgelösten Vereinigung mit Sitz inChatel-Saint-Denis (FR), war mit einem Arztzeugnis vom persönlichen Erscheinenvor Gericht entbunden. Zum Prozessbeginn anwesend war einzig der dritteAngeklagte, der Vizepräsident der Vereinigung. Er wurde von Sympathisantenbegleitet, von denen einer kurz vor Prozessbeginn ein Handgemenge provozierte. Weil ersich nicht fotografieren lassen wollte, warf er einen Kameramann desWestschweizer Fernsehens zu Boden und schlug einen Fotografen. Der anwesendeAngeklagte weigerte sich, die Fragen des Gerichtspräsidenten zu beantworten undsprach von einem «politischen Prozess». Unter dem Applaus seiner Sympathisantenberief er sich auf die Rede- und Meinungsäusserungsfreiheit, die in derVerfassung garantiert und ein Menschenrecht sei.

Bereits mehrmals vor Gericht

Bei den beiden Angeklagten Amaudruz und Berclaz handelt es sich um alteBekannte der Justiz. Berclaz war bereits im September 1998 vom selben Gerichtwegen der Veröffentlichung von revisionistischen Flugblättern und Plakaten zuvier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Amaudruz war im April 2000vom Lausanner Strafgericht wegen Rassendiskriminierung zu einem Jahr Gefängnisunbedingt verurteilt worden. Auf Beschwerde hin hatte das WaadtländerKassationsgericht die Strafe vergangenen November auf drei Monate reduziert.