Rechtsextremer Schläger stand vor Gericht

Bote der Urschweiz: Schwyz Ein Rechtsextremist war gestern vor dem Schwyzer Strafgericht angeklagt, 2014 an der Dörflifasnacht in Schübelbach einen 32-jährigen Schweizer lebensgefährlich verprügelt zu haben.

Was am 26. Januar 2014 morgens um etwa 02.15 Uhr an der Dörflifasnacht geschah, sorgte für grosse Aufregung und nationale Schlagzeilen. Eine Gruppe bekennender Rechtsextremer hatte mit einem damals 32-jährigen Schweizer mit einer Irokesenfrisur Krach. Mindestes zwei Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung «Kameradschaft Heimattreu» schlugen auf dem Kiesplatz vor der extra für die Fasnacht aufgestellten Geisterbar auf das Opfer ein. Der Mann wurde lebensgefährlich verletzt und hat laut Staatsanwalt Paul Schmidig nur überlebt, weil er ins Spital eingeliefert wurde.

Sechs Monate ins Gefängnis?

Die Gewalttäter flüchteten nach dem Angriff. Im Lauf der Ermittlungen konnte die Polizei nach einem Zeugenaufruf einen heute 20-jährigen Ausserschwyzer verhaften. Gestern wurde ihm vor dem Schwyzer Strafgericht der Prozess gemacht.

Dem damals in Ausbildung stehenden Maurer wurde vorgeworfen, er und mindestens ein anderer rechtsextremer Kumpane hätten dem in Embryostellung am Boden kauernden Opfer mit schweren und mit Stahlkappen versehenen Schuhen zwei- bis dreimal in dessen Magenregion getreten. Als das Opfer versuchte, sich aufzuraffen, habe der Beschuldigte es an den Haaren bis zur Kniehöhe aufgezogen und habe ihm mit der Faust heftig ins Gesicht geschlagen. Das Opfer erlitt einen Nierenriss, einen Milzriss, eine Brustkorbprellung mit Rippenbrüchen, eine Lungenquetschung und eine Rissquetschwunde bei der rechten Augenbraue. Als Mittäter habe der Beschuldigte zumindest in Kauf genommen, dass das betrunkene und wehrlose Opfer stirbt, sagte der Staatsanwalt. Er forderte eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten. 6 Monate davon soll er ins Gefängnis, 24 Monate sollten bedingt auf vier Jahre ausgesprochen werden. Zudem soll er sich einer Gewalttherapie unterziehen.

«Nur auf den Kopf geschlagen»

Der Beschuldigte führte aus, er habe ein persönliches Problem mit dem Opfer gehabt. Er habe ihn aber nie in die Magengegend getreten. Er habe das Opfer «nur mit der Faust auf den Kopf geschlagen». Wer die anderen Verletzungen verursacht habe, wisse er nicht.

Auch einen zweiten Vorfall, der ihm zur Last gelegt wurde, bestritt er. So soll er im Juni 2014 einem Schulkollegen vor einem Dance-Club in Kriens mit dem Ellbogen einen Stoss ins Gesicht verpasst haben, weil ihn der Kollege geärgert habe. Das Opfer erlitt dabei einen doppelten Kieferbruch. Zudem wurde bei ihm zu Hause ein illegales Elektroschockgerät (Taser) gefunden.

«Will aus der Szene austreten»

Der Verteidiger forderte einen Freispruch für seinen Mandanten. Der Beschuldigte sei bloss aufgrund von späteren Zeugenaussagen als vermeintlicher Täter erkannt worden. Ein Hauptzeuge habe seinen Mandanten auf dem Polizeibild nicht einmal identifizieren können. Bei ihm habe die Polizei keine Stahlkappenschuhe gefunden, da er diese bereits vor der vermeintlichen Tat entsorgt habe. Den Taser, den er zu Hause aufbewahrte, habe er zudem nie verwendet.

Inzwischen hat der Beschuldigte offenbar eingesehen, dass ihm seine Zugehörigkeit zur rechtsextremen Szene nicht guttut. «Ich bin momentan daran, aus dieser Szene auszusteigen», sagte er den Richtern. «Ich will meine Gesinnung ändern und den Umgang mit diesen Leuten meiden.» Es sei für ihn nicht gut, dass er angestachelt werde, die Probleme «härter anzugehen. Die Gewaltbereitschaft ist hier einfach zu gross.» Die «Kameradschaft Heimattreu» sei eine unorganisierte Gruppierung von Gesinnungsgenossen. Die Gruppe wurde 2013 gegründet und fiel hauptsächlich durch Facebook-Aktivismus und stark übersteigerten Nationalismus auf. An einem Treffen nahmen unter anderem national bekannte Neonazis aus dem Umfeld der Legion Werwolf teil.

Nun beginne er einen beruflichen Wiedereinstieg, sagte der Beschuldigte. Eine neue Lehre – die Maurerlehre hat er nicht abgeschlossen, weil er zu jener Zeit, als er die schriftliche Prüfung hätte ablegen sollen, in Untersuchungshaft war – wolle er nicht antreten. «Ich habe die Schule satt.» Er sei aber bereit, eine Gewalttherapie zu besuchen, falls das nötig sei. Das Strafgericht wird sein Urteil schriftlich eröffnen.