Rassismus: Über 277 Fälle analysiert

Landbote

Jüdinnen und Juden sind häufigste Opfer von Rassendiskriminierung: Mehr als ein Viertel der Strafverfahren wegen Verletzung der Rassismusstrafnorm betraf die jüdische Religionsgemeinschaft, etwa 20 Prozent Ausländerinnen und Ausländer. Dies geht aus einer gestern veröffentlichten Auswertung der 277 bekannten Rassismusfälle zwischen 1995 und 2004 durch die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) hervor. Etwa die Hälfte dieser Anzeigen wurde ohne Strafverfahren erledigt. Ebenso viele führten zu rechtskräftigen Urteilen, davon gut 80 Prozent zu Schuldsprüchen. Gemäss den Urteilen lassen sich etwa 12 Prozent der Täter rechtsextremen Kreisen zuordnen, etwa 10 Prozent sind Akteure im Dienstleistungssektor. Eine allgemeine Tendenz bezüglich anderen Tätergruppen lässt sich laut EKR aber nicht erkennen. Anders bei den Opfern, obwohl rund ein Viertel der Urteile die Opfergruppe nicht nennt. Wo sie bekannt ist, sind vor allem Dunkelhäutige, Ausländerinnen und Ausländer und Juden betroffen.

Die grosse Zahl von Übergriffen auf Menschen jüdischen Glaubens könne nicht allein auf die Aktivitäten von einigen besonders umtriebigen Revisionisten zurückgeführt werden, sondern spiegle auch eine Vielzahl von Übergriffen im Alltag, schreibt die EKR. Die Rassismus-Strafnorm bezeichnet sie als geeignetes Instrument zur Erfassung von Taten, die aus rassistischen Motiven in der Öffentlichkeit begangen werden.