Rädelsführer von Rechtsextremen muss zum Psychiater

TagesAnzeiger

Zürich. – Der Anführer einer Gruppe Rechtsextremer muss auf Geheiss des Zürcher Obergerichts von einem Psychiater beurteilt werden. Der 24-Jährige stand am Freitag unter anderem wegen Landfriedensbruchs und Gewalt und Drohung gegen Beamte vor Gericht.

In einem ersten Prozess im Oktober 2005 war der Rechtsextreme vom Zürcher Bezirksgericht bereits zu acht Monaten Gefängnis unbedingt verurteilt worden. Die Richter gingen damit zwei Monate über die Forderung der Anklage hinaus. Die Verteidigung legte Berufung ein.

Dem Mann wird vorgeworfen, bei Ausschreitungen nach einem Hockeyspiel im September 2003 einen Polizeibeamten mit einer Bierflasche beworfen und am Bein verletzt zu haben. Wenig später habe er auf einen anderen Polizisten eingeprügelt und diesen am Kopf getroffen. Am 24. Januar 2004 soll der Angeklagte im Zürcher Hauptbahnhof eine Gruppe von Rechtsradikalen angeführt haben, die eine Hetzjagd auf Gegner des World Economic Forums (WEF) veranstaltet hatten. Dabei habe er einen WEF-Gegner zusammengeschlagen.

Beim erstinstanzlichen Prozess hatte der Angeklagte unentschuldigt gefehlt. Vor dem Obergericht erschien er in Begleitung: Zwei Polizeibeamte führten ihn in den Gerichtssaal, da er zurzeit eine Vorstrafe verbüsst. Der Angeklagte zeigte sich geständig und behauptete, dass er nicht mehr zu den Rechtsextremen gehöre.

Er gab zu, dass bei der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland wieder ein Strafverfahren angelaufen ist. Ihm wird vorgeworfen, zusammen mit einem Kollegen einen Mann «ausgenommen» zu haben. Laut Staatsanwaltschaft ein klarer Raub. Zudem erklärte der beschuldigte Fürsorgeempfänger, dass er auch heute noch mit seinen rechtsextremen Kollegen gerne über den Durst trinke.

Das Obergericht und die Verteidigung waren sich einig, dass vor einem Urteil der Beizug eines Psychiaters nötig sei – insbesondere wegen der Gewaltbereitschaft und Hinweisen auf eine Alkoholsucht. Der Prozess wurde unterbrochen.