Nun muss das Bundesgericht die Bluttat von Unterseen beurteilen

Basler Zeitung

Verurteilter Haupttäter wirft Berner Obergericht Formfehler vor

Bern. Der Mord von Unterseen (BE) im Umfeld des rechtsextremen «Ordens der arischen Ritter» kommt vor Bundesgericht: Der zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilte Haupttäter hat das Urteil des Berner Obergerichts ans Bundesgericht weitergezogen. Der 26-jährige Hauptangeklagte rügt mit einer staatsrechtlichen Beschwerde Formfehler im Verfahren. In Zweifel gezogen werde auch die Unabhängigkeit des psychiatrischen Gutachtens, sagte der Anwalt des Mannes gestern. Bei der Ruine Weissenau in Unterseen hatten Ende Januar 2001 drei junge Männer einen damals 19-jährigen Kollegen mit einem Stahlrohr bestialisch erschlagen. Anschliessend versenkten sie die Leiche im Thunersee. Das zuständige Kreisgericht verurteilte die Täter Ende März 2004 zu Zuchthausstrafen zwischen 16 Jahren und lebenslänglich. Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte im August des laufenden Jahres die lebenslange Zuchthausstrafe für den Haupttäter. AP