sda. Die Polizei habe vertretbar gehandelt und ihren Auftrag erfüllt, als sie den

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unbewilligten Aufmarsch von Rechtsextremen am 1. August 2005 in Brunnen SZ duldete. Zudiesem Schluss kommt die Schwyzer Kantonsregierung.

In der am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation im Kantonsrathält die Regierung fest, dank dem Vorgehen sei Schaden an Menschen und Sachen weitgehendvermieden worden. Es sei deshalb verhältnismässig gewesen, den Marsch derRechtsextremen zu tolerieren.

Polizei sperrte Strasse

Die Schwyzer Regierung hatte vor dem 1. August bekannt gegegen, sie dulde in Brunnenkeine Demonstrationen, weder von links noch von rechts. Trotzdem waren nach der Feier aufdem Rütli rund 600 Rechtsextreme auf der Hauptstrasse durch das Dorf marschiert.

Zwar habe sich die Einsatzleitung vorgängig eingehend mit den Folgen einer unbewilligtenDemonstration befasst und deren Wahrscheinlichkeit als sehr hoch eingestuft. Bei einerAuflösung der Kundgebung hätte aber das Risiko bestanden, dass es zu schweren Deliktengegen Personen und Sachwerten kommen könnte.

Deshalb sei laut der Regierung auch in Kauf genommen worden, dass die Rechtsextremenwegen der engen räumlichen Verhältnisse auf die Strasse auswichen und dortweitermarschierten. Die Polizei sei dadurch gezwungen worden, die Kantonsstrasse ausSicherheitsgründen vorübergehend zu sperren.

Die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, ist laut der Regierung schwierig, dakein Gesuch eingereicht worden sei. Auch für die Aufrufe zum Treffen auf dem Rütli undin Brunnen seien keine verantwortlichen Personen oder Organisationen auszumachen. Deshalbseien auch keine Auflagen möglich gewesen.

Strafanzeigen eingereicht

Am 1. August selber habe die Polizei darauf verzichtet, die Identität der Personenfestzustellen, um die Situation nicht eskalieren zu lassen. Die nachträglicheIdentifikation gestalte sich entsprechend aufwändig.

Dennoch seien mehrere Strafanzeigen eingereicht worden, weitere seien noch pendent. Obdas unerlaubte Marschieren auf der Strasse oder andere Sachverhalte strafbare Handlungendarstellten, müsse die zuständige Behörde entscheiden.

Im Zusammenhang mit dem Aufmarsch und weiteren Vorfällen am Abend des 1. August seienzudem auch drei Strafanträge gegen mehrere unbekannte Personen eingegangen. Sie wurdenwegen Körperverletzungen, Tätlichkeiten und Sachbeschädigung gestellt.

Meinungsfreiheit beachten

Die gemachten Erfahrungen würden in die Planung der Rütlifeier 2006 und andererAnlässe einfliessen. Erste Gespräche hätten bereits stattgefunden.

Die Schwyzer Regierung verurteilt in ihrer Antwort das Vorgehen rassistischerGruppierungen, unter anderem auf dem Rütli, aufs Schärfste. Sie erinnert aber auch andas Grundrecht der Meinungsfreiheitsäusserung: Es sei nicht verboten, sich untergemeinsamen Symbolen und in bestimmter Bekleidung zu gruppieren.