Neonazisänger reiste trotz Einreiseverbot nach Kaltbrunn

Zürichsee-Zeitung: KALTBRUNN Trotz Einreisesperre ist der Sänger der Rechtsrockband Flak bei der Pnos-Feier in Kaltbrunn aufgetreten. Erst danach wurde er von der St. Galler Kantonspolizei ausgewiesen, wie diese am Donnerstagmittag bestätigte.

«Und dann waren wir schon in der Schweiz.» Mit diesen Worten beschreibt Sven Skoda, deutscher Neonazi und Gastredner bei der Feier der Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) in Kaltbrunn, auf seinem Facebook-Profil die Geschehnisse des vergangenen Samstags. In teils belustigendem Ton äussert sich Skoda zu der gegen ihn und «Phil» Neumann, Sänger der deutschen Rechtsrockband Flak, erwirkten Einreisesperre des Bundesamts für Polizei (Fedpol). Das Fedpol kann Einreiseverbote gegen ausländische Personen erlassen, welche die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährden. Die Gerüchte über eine Einreisesperre seien ihnen wohl bekannt gewesen. «Aber wie das mit Gerüchten so ist, wer glaubt ihnen schon.»

Einreiseverbot unwirksam

Skoda unterstellt den im Einsatz gestandenen Polizisten gar einen Handel. Diese sollen den Sänger der deutschen Band Flak an der Parteifeier auftreten lassen haben. Erst danach sei er über das Einreiseverbot informiert und aus der Schweiz ausgewiesen worden. Gemäss Skoda hätten Neumann und er sich erst um 22 Uhr in die Obhut der Polizei begeben.

Mit dem Vorwurf konfrontiert, will man sich bei der St. Galler Kantonspolizei zum angeblichen Handel gemäss einer Meldung des «St. Galler Tagblatts» zunächst nicht äussern. Wenig später scheint der mediale Druck aber zu gross. In einer Medienmitteilung bestätigt die Kantonspolizei, dass das Einreiseverbot gegen das Bandmitglied von Flak diesem vor einer Einreise in die Schweiz nicht eröffnet werden konnte und damit unwirksam blieb. «Eine Person hält sich erst dann illegal in der Schweiz auf, wenn dieser die Einreisesperre persönlich eröffnet werden konnte», erklärt Gian Andrea Rezzoli, Mediensprecher der Kantonspolizei St. Gallen. Phil Neumann mache sich erst strafbar, wenn er während der Dauer des Einreiseverbots bis zum 7. November nochmals in die Schweiz einreist.

Weiter bestätigt Rezzoli, dass es dem Sänger trotz der Zusammenarbeit mit den Grenzbehörden gelungen sei, unkontrolliert in die Schweiz einzureisen. «An unseren Grenzen werden nur punktuell Stichproben gemacht. Als EU-Bürger ist es ein Leichtes, in die Schweiz einzureisen», rechtfertigt Rezzoli die Vorkommnisse.

Musik ist nicht verboten

Wie aber konnte der Flak-Sänger angesichts eines derart grossen Polizeiaufkommens unerkannt an den Versammlungsort gelangen? War die Polizei zu blauäugig? Nein, entgegnet Rezzoli. Man habe am Samstagabend ausserhalb des Ortes diverse Fahrzeuge kontrolliert. «Herr Neumann reiste allerdings nicht in seinem Auto an und konnte darum nicht identifiziert werden.»

Von seiner Anwesenheit bei der Pnos-Feier habe man durch den Parteivorsitzenden Dominic Lüthard erfahren. Unverständlich erscheint indes die Tatsache, dass die im Einsatz stehenden Beamten entschieden, dem Mann erst nach seinem Auftritt das Einreiseverbot auszuhändigen. «Der Aufenthalt von Herrn Neumann war nicht illegal und seine Musik ist in der Schweiz nicht verboten», entgegnet Rezzoli. Weil es sich zudem um eine geschlossene Veranstaltung handelte, habe es keinen Grund gegeben, einzuschreiten. Die Aufgabe der Polizei sei es, Ruhe und Sicherheit zu gewährleisten. Politische Wertungen seien jedoch fehl am Platz. «Fakt ist: Wir haben rechtlich alles unternommen und sind dennoch gescheitert.»

Der Leiter des Sicherheits- und Justizdepartements Fredy Fässler war am Donnerstag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.