Mutmasslicher Reichsbürger: Durchsuchung im Kanton Zug

Zentralplus.ch. Im Juni 2022 kam es im Kanton Zug zu einem sonderbaren Polizeieinsatz. Die Polizei durchkämmte eine Wohnung eines im Kanton Zug wohnhaften Deutschen. Dieser soll Verbindungen zur Reichsbürger-Szene haben.

Die Stuttgarter Polizei stellte ein Rechtshilfeersuchen, woraufhin die Zuger Polizei am 9. Juni 2022 die Wohnung und Geschäftsräume eines deutschen Staatsbürger durchsuchte. Dabei stellte die Polizei verschiedenstes Material sicher. Gemäss Aussagen des Durchsuchten sei die Polizei sehr brutal vorgegangen.

Der Grund für den Einsatz: Der im Kanton Zug wohnhafte Deutsche soll dem Reichsbürger-Milieu angehören und gegen das deutsche Waffengesetz verstossen haben. Die «NZZ» machte den Fall am Freitag publik. Wie die NZZ mutmasst, wird der Fall von den Stuttgarter Ermittlern offenbar als schwerwiegend eingestuft. Sie entsandten zwei Kommissare zur Hausdurchsuchung und zu der Einvernahme in die Schweiz.

Reichsbürger lehnen deutsche Rechtsordnung fundamental ab

Schätzungen zufolge gehören in Deutschland rund 23’000 Personen dem Umfeld der Reichsbürger an. Der Verfassungsschutz schätzt einen Teil der Szene als gewaltbereit und gefährlich sein. Die Anhänger vereinen, dass sie die Bundesrepublik Deutschland nicht als legitimen Staat anerkennen und die Rechtsordnung fundamental ablehnen.

Es gibt auch Verbindungen der Reichsbürger-Szene in die Schweiz. So hätte Anfang September 2022 in Luzern im Rahmen der Esoterikmesse «Wohlfühltage» der selbsternannte «König von Deutschland», Peter Fitzek, auftreten sollen (zentralplus berichtete). Schlussendlich trat Fitzek nicht auf, aber die Szene bleibt aktiv in der Schweiz. Recherchen des «St. Galler Tagblatts» zufolge hat ein Anhänger der Szene in Appenzell Ausserrhoden eine Liegenschaft gekauft. Die Zeitung mutmasst, dass ein Ableger der Szene in der Schweiz geplant ist.

Zurück zum Zuger Fall: Wie die «NZZ» berichtet, sei es bisher noch nicht zu einem Abschluss des Verfahrens gekommen. Hingegen ist klar, dass die Ermittler den entscheidenden Hinweis von einer Person erhielten, der von der Staatsanwaltschaft Vertraulichkeit zugesichert worden sei. Unklar ist, ob der Mann einer grösseren Organisation angehört.

Die Schweiz gewährt keine Rechtshilfe

Die Stuttgarter Ermittler beissen im Zuger Fall vorerst auf Granit, schreibt die «NZZ». Es sei nämlich nicht klar, ob dem Beschuldigten überhaupt nach Schweizer Strafrecht strafbar sei. Grund dafür könnte auch das lockere Waffenrecht in der Schweiz sein. Denn nicht alle in Deutschland verbotenen Waffen sind auch in der Schweiz verboten.

Die Schweiz gewährt daher vorerst keine Rechtshilfe. Will heissen: Die sichergestellten Unterlagen und Vernehmungsprotokolle werden nicht an die deutschen Behörden ausgeliefert. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft kann aber innerhalb dreier Monate ein neues Rechtshilfegesuch einreichen. In diesem müsste sie nachweisen, dass dem Beschuldigten ein Tatbestand nach Schweizer Strafrecht vorgeworfen werden kann.

Die «NZZ» interpretiert den Fall als Rüge an die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug, die Deutschland bei der Ermittlung auf dem Gebiet Unterstützung zugesichert hat.