Kreisgericht mildert Strafen gegen linke Demonstranten

Thurgauer Zeitung vom 03.05.2012

RHEINECK. Drei Linksaktivisten, die im September 2011 in Diepoldsau an einer unbewilligten Demonstration gegen Rechtsextremismus teilgenommen haben, sind vom Kreisgericht Rheintal zu bedingten Geldstrafen und Bussen verurteilt worden (Ausgabe 30. März). Eines der Urteile wird weitergezogen. Das sagte der Leiter der Strafabteilung des Kreisgerichts Rheintal.

Die drei Angeschuldigten hatten per Strafbefehl gegen sie verhängte bedingte Geldstrafen von 20 Tagessätzen und Bussen von 1000 Franken wegen der Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration und wegen Hausfriedensbruchs nicht akzeptiert. Sie fochten den Strafbefehl an. Einen solchen hatten insgesamt gut 40 Personen erhalten, die im Herbst gegen die rechtsextreme «Europäische Aktion» demonstrierten. Die Demonstranten betraten dabei unberechtigt ein Areal. Dessen Besitzer erstattete eine Anzeige. Von den über 40 Personen wehrten sich anfänglich 29 gegen den Strafbefehl. Das Kreisgericht Rheintal traktandierte im März 20 Verhandlungen. Das Gros der bestraften Demonstranten zog entweder die Beschwerde gegen den Strafbefehl zurück, die anderen erschienen nicht vor dem Kreisgericht. Ihre Strafbefehle sind rechtskräftig. Die drei Demonstranten, die vor Gericht erschienen, wurden schuldig gesprochen. Gemäss Richter wurden ihre Geldstrafen und Bussen zwar herabgesetzt, weil aber neue Verfahrenskosten hinzukommen, müssen die drei Beschwerdeführer nun mehr bezahlen als auf dem Strafbefehl stand. Einer der Demonstranten zieht vor das Kantonsgericht.