Milde Urteile im Rechtsextremenprozess
Wegen Verjährung und mangelhafter Ermittlung kommen sieben junge Männer glimpflich davon Sechs von sieben Angeklagten im Rechtsextremenprozess sind vom Strafgericht Baselland schuldig gesprochen worden. Die Strafen reichen von einer geringen bedingten Geldstrafe bis zu bedingten Freiheitsstrafen von zwei Jahren. Ein Angeklagter wurde freigesprochen.