Freispruch nach Hitlergruss: Uri muss Neonazi entschädigen

Der Landbote: Urteil · Ein Westschweizer Neonazi wurde für den Hitlergruss auf dem Rütli von Ober- und Bundesgericht freigesprochen. Nun muss der Kanton Uri den Mann entschädigen: 3800 Franken.

Das Urner Obergericht hat einen Mann, der im August 2010 auf dem Rütli den Arm zum Hitlergruss erhoben hatte, vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen. Dies hatte das Bundesgericht verlangt. Nun erhält der Westschweizer eine Entschädigung von 3800 Franken.

Der Fall dürfte damit für die Gerichte erledigt sein. Der Genfer Anwalt des Freigesprochenen will das Urteil akzeptieren, obwohl er ursprünglich eine höhere Entschädigung gefordert hatte, wie er auf Anfrage sagte.

Die Polizei filmte den Gruss

Der Freigesprochene nahm am 8. August 2010 an einer Veranstaltung der Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) teil. Während die rund 150 Teilnehmer den Rütlischwur aus Friedrich Schillers «Wilhelm Tell» aufsagten, hob der Westschweizer während rund 20 Sekunden den Arm zum Hitlergruss. Die Polizei filmte den Mann und zeigte ihn an.

Das Bundesgericht hatte im Mai entschieden, dass der Mann nicht gegen die Antirassismus-Strafnorm verstossen hat. Es hob eine bedingte Geldstrafe von 500 Franken sowie eine Busse von 300 Franken wegen Rassendiskriminierung auf und wies den Fall zur Neubeurteilung ans Urner Obergericht zurück. Laut Bundesgericht hat der Mann mit seiner Geste nur seine Gesinnung kundgetan. Er habe mit dem Hitlergruss nicht versucht, andere für das nationalsozialistische Gedankengut zu gewinnen. So bleiben Rechtsextreme straflos, wenn sie untereinander den Hitlergruss verwenden.

Urteil löst Debatte aus

Das Urteil sorgte international für Aufsehen. In der Schweiz kam es danach vorübergehend zu einer Debatte über mögliche Verbote rassistischer Symbole. Dem Urner Obergericht blieb bei der Neubeurteilung nichts anders als ein Freispruch übrig. Als Rückweisungsinstanz müsse man den verbindlichen Erwägungen des bundesgerichtlichen Urteils entsprechen, ansonsten liege Rechtsverweigerung vor, so die Oberrichter im Urteil.