Drei Strafanzeigen wegen Rassendiskriminierung

sda

sda. Wegen Rassendiskriminierung und verschiedenen anderen Delikten, begangen imFrühling und Sommer 2004 in Spiez, werden sich drei jungen Männer aus demKanton Basel-Stadt vor dem zuständigen Gericht zu veranworten haben.

Am 21. Juni war beim Untersuchungsrichteramt Berner Oberland eine Anzeigeeingegangen, mit der einer unbekannten Täterschaft aus der rechten Szeneverschiedene Straftatbestände zur Last gelegt wurden.

Nach Abschluss der Ermittlungen legen die Untersuchungsbehörden drei jungenBaslern im Alter zwischen 19 und 23 Jahren nicht nur Rassendiskriminierung zurLast, sondern auch Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz,Körperverletzung und Sachbeschädigung. Bei zwei Männern kommen Erpressung,Tätlichkeiten sowie Verkehrsdelikte dazu.

Bei einer Hausdurchsuchung wurden unter anderem zwei Fahnen mitnationalsozialistischen Symbolen sichergestellt, jedoch keine Waffen. DieMänner bekennen sich zur rechten Szene, sie sind teilweise geständig. Siewurden nach der Befragung entlassen.

Die Männer waren vorübergehend im Berner Oberland wohnhaft. Die Delikte sollensie zwischen Frühling und Anfang August vor allem in Spiez und Umgebung verübthaben.

Eine Person, deren Kontrollschild mit der Anzeige veröffentlicht wurde, hatgegen die Verfasser der Anzeige eine Strafanzeige wegen übler Nachredeeingereicht. Diese Person macht geltend, nichts mit den Vorfällen zu tun zuhaben.