Donnerstag hat er den Organisator – nach Informationen der BZ eine «Einzelperson

heute

aus dem Kanton Zürich» – zu einer Befragung vorgeladen: Siesoll abklären, ob eine gastgewerbliche Bewilligung nötig gewesenwäre. Ist dies der Fall, drohen Gebührennachzahlung und Busse.Für die strafrechtliche Seite ist die Polizei zuständig. Dochdie sieht keinen Anlass, aktiv zu werden. Sprecher Peter Giger: «Eshat ja keine Zwischenfälle gegeben…» sae