Churer Hetzrede mit Folgen

Sylvia Stolz gehört zu den fanatischen Holocaust-Leugnern, die auch nach Prozessen nicht klüger werden wollen, ganz im Gegenteil. Nach Verurteilungen inszeniert sie sich gerne als Justizopfer. Umso mehr propagiert sie dann ihr krudes, zynisches Weltbild. Die 51-jährige Rechtsextreme und ehemalige Anwältin aus Ebersberg bei München findet offensichtlich Sympathisanten und Anhänger in der Szene der Hitler-Nostalgiker, Antisemiten, Verschwörungstheoretiker und Sektenführer.

Einen grossen Auftritt hatte Stolz im November 2012 in der Stadthalle in Chur – anlässlich des Kongresses der sogenannten Anti-Zensur-Koalition, einer umstrittenen Organisation des Sektenführers Ivo Sasek aus Walzenhausen (AR). Bei ihrer Rede vor knapp 2000 Menschen in Chur machte Stolz das, was sie als ihre Mission ansieht: die hartnäckige Leugnung des millionenfachen Mordes an Juden während der Zeit des Nationalsozialismus. Dem grössten Teil des Publikums gefiels, immer wieder gab es kräftigen Applaus. Die Stolz-Rede ist heute noch auf Youtube verfügbar.

Rede nicht durch Meinungsfreiheit gedeckt

Der Auftritt in der Schweiz hat ihr nun eine Verurteilung eingebracht, wie die «Süddeutsche Zeitung» berichtete. Das Landgericht München verurteilte die Holocaust-Leugnerin wegen Volksverhetzung zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von 20 Monaten. Das noch nicht rechtskräftige Urteil berücksichtigt auch die missbräuchliche Verwendung der Berufsbezeichnung Rechtsanwältin. Nach Stolz‘ Rede in Chur hatten zwei Anwälte aus Bern und Zürich Strafanzeige erstattet, weil sie das Antirassismusgesetz verletzt haben soll. Danach ersuchte die schweizerische die bayerische Justiz um Übernahme des Verfahrens, was auch erfolgte. Beim Münchner Prozess im letzten Monat forderte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten, die Verteidigung verlangte einen Freispruch.

In seinem Urteil kam das Landgericht München zum Schluss, dass Stolz‘ Rede in Chur nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei. Nach Ansicht des Gerichts besteht kein Zweifel daran, dass der «Sinn und Zweck» der Rede darin bestand, «das zu tun, was verboten ist, nämlich den Holocaust zu leugnen». Kaum ein Ereignis der jüngeren Geschichte sei besser dokumentiert und erforscht als die Vernichtung der europäischen Juden durch die Nationalsozialisten, sagte der Gerichtsvorsitzende Martin Rieder.

Strafrechtler: Menetekel unserer Zivilisation

Bei ihrem wirren Auftritt in Chur hatte Stolz absurdeste Behauptungen über den Holocaust aufgestellt. Zum Beispiel: «Es fehlen die Festlegungen über Tatorte, Tötungsmethoden, Anzahl der Toten, Tatzeiträume, Täter, Leichen oder Spuren eines Mordes. Ebenso fehlen Zeugenaussagen, Dokumente oder sonstige Beweismittel.» Oder auch: «Es fehlen die Feststellungen einer nationalsozialistischen Absicht, die Judenheit ganz oder teilweise zu zerstören. Dafür gibt es weder Beweise noch Pläne und Befehle.»

Der Zürcher Strafrechtler David Gibor begrüsst das Münchner Urteil. Er sieht im Holocaust das Menetekel unserer Zivilisation. «Wer den Völkermord verharmlost oder gar leugnet, muss wissen, dass er an unseren kulturellen und demokratischen Grundfesten rührt.» Wer wider alle bessere Erkenntnis den an den Juden verübten Völkermord leugne, solidarisiere sich mit dem nationalsozialistischen Gedankengut und sei auch weiterhin für Rassenideologien empfänglich, so Gibor. Diesen Feinden einer offenen Gesellschaft müsse deutlich widersprochen werden, wenn nötig, auch mit den Mitteln des Strafrechts.

Ex-Lebensgefährtin von Horst Mahler

Der Münchner Schuldspruch ist nicht die erste Verurteilung von Frau Stolz, oder Fräulein Stolz, wie die Holocaust-Leugnerin nach alter deutscher Sitte unter Gesinnungsfreunden angesprochen wird. Vor sechs Jahren war sie vom Landgericht Mannheim, ebenfalls wegen Volksverhetzung, zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Zweifelhafte Bekanntheit erlangte die ausgebildete Juristin als Verteidigerin von Rechtsextremen wie Ernst Zündel, Germar Rudolf, Rigolf Hennig und Horst Mahler, dem früheren RAF-Anwalt, der zum Rechtsextremen mutierte. Mit Mahler war Stolz auch einige Jahre liiert.