Anwohner des Gebetshauses blitzen beim Bundesgericht ab

BaslerZeitung

UMSTRITTEN. Das sechs Meter hohe Minarett auf dem Gebetshaus des türkisch-kulturellen Vereins in Wangen bei Olten kann gebaut werden: Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Anwohnern abgewiesen. Es bestätigte damit den Entscheid des Solothurner Bau- und Justizdepartements, den Rohbau zu bewilligen. Für die farbliche Gestaltung, die Beschriftung des Turmkranzes und die Beleuchtung des Daches hatte das Departement ein ergänzendes Baugesuch gefordert und zudem eine künstliche Beschallung sowie Gebetsrufe vom Minarett aus ausdrücklich verboten. Die Anwohner hatten argumentiert, mit dem Minarett entstehe eine Moschee, was einer Nutzungsänderung des ursprünglich bewilligten Vereinszentrums gleichkomme.

Das Initiativkomitee «Gegen den Bau von Minaretten» bedauerte die Abweisung der Beschwerde. Das Komitee sieht in dem Gebetshaus einen potenziellen Stützpunkt für Extremisten und womöglich einen direkten Ableger der rechtsextremen und schwer gewalttätigen «Grauen Wölfe». Das Initiativkomitee zog aus dem Bundesgerichtsurteil den Schluss, dass weitere Minarettbauten offensichtlich nur mit dem von ihm lancierten Volksbegehren verhindert werden könnten. Wann mit dem Bau des Minaretts begonnen werden soll, ist nicht bekannt.