Warum die Justiz die für den Prix Courage Nominierte gebüsst hat

Der Bund

PRIX COURAGE

/ Verärgerte Reaktionen, dass die 20-jährige Sophie Barthod-Malat, die für ihr mutiges Eingreifen gegen Skinheads für den Prix Courage des «Beobachters» nominiert ist, gebüsst wurde. Jetzt erklärt der Untersuchungsrichter, wie es dazu kam.

Lb. «Die mutige Sophie Barthod-Malat setzt sich mit den Fäusten zur Wehr gegen Skins – und muss noch eine Busse von 150 Franken bezahlen. Für mich ist das nicht nachvollziehbar und gehört an den Pranger gestellt. Auf welcher Seite steht denn da das Recht?» So empörte sich Leserbriefschreiber Werner Zingg im «Bund». Er und eine ganze Reihe andere taten ihre Verärgerung öffentlich kund, weil die 20-jährige Huttwilerin für ihren Einsatz zugunsten des am Boden liegenden Kollegen noch gebüsst worden war. Auch die Justiz bekam Reaktionen: «Unser Amt steht unter zunehmender Kritik. In Briefen, Leserbriefen und Telefonaten wird uns Rechtslastigkeit oder gar Sympathie für Rechtsextremismus vorgeworfen», so stellt Hansjürg Brodbeck, der zuständige Untersuchungsrichter des Kreises Emmental-Oberaargau, in einem gestern veröffentlichten Communiqué fest. Diese Kritik beruhe «auf mangelnder Kenntnis der Umstände», weshalb er erklärt, warum ein Strafmandat gegen die für den Prix Courage nominierte 20-jährige Frau ausgestellt wurde.

Zum Sachverhalt selber sagt der Untersuchungsrichter allerdings nichts. Ihn zu klären sei Sache des hängigen Verfahrens gegen die übrigen Beteiligten. Aber einer der jugendlichen Skinheads habe formell auch gegen Sophie Barthod-Malat Anzeige erhoben. Er behaupte, von ihrem ausländischen Begleiter angegriffen worden zu sein, worauf sich das Handgemenge entwickelt habe. Wenn jemand wegen einer strafbaren Handlung Anzeige erhebe, so sei die Untersuchungsbehörde nach bernischem Recht gehalten, «die Strafverfolgung ohne Prüfung des Wahrheitsgehalts der Anzeige zu eröffnen und – sofern keine prozessualen Hindernisse entgegenstehen – das Strafmandatsverfahren einzuleiten», schreibt Brodbeck.

Diese Regelung bezwecke, zu einem raschen und kostengünstigen Urteil zu kommen. Mit Einspruch gegen die Busse könne die Durchführung eines Verfahrens vor dem Richter verlangt werden, in welchem dann widersprüchliche Behauptungen geprüft und Beweise erhoben würden, erklärt Brodbeck. Sophie Barthod-Malat hat allerdings ihre Busse akzeptiert. «Ich dachte, dann wäre das Ganze endlich vorbei», begründete sie am 14. Januar im «Bund».

Wie der Untersuchungsrichter bekannt gibt, wurden die Skins dem Jugendgericht und die ebenfalls angezeigten erwachsenen Begleiter von Sophie Barthod-Malat wegen des Raufhandels ans Einzelgericht überwiesen