Gewerkschaftsbund (AGB) zugestellten Einstellungsverfügung. Der AGB hatte Schaub nach

sda

seinem Auftritt in Aarau wegen antisemitischer Parolen angezeigt. Auch die AargauerKantonspolizei hatte von Amtes wegen Ermittlungen eingeleitet.

Laut dem Bezirksamt sind sowohl die Videokassette des Privatsenders „Tele M1“ als auchdie Aufzeichnungen der Kantonspolizei nicht vollständig. Die Zitate in den Zeitungenseien zudem für die Beurteilung der Strafbarkeit nicht verwendbar, weil sie nurStichworte beinhalteten.

Das vom Bezirksamt gesichtete Material enthalte vor allem historische Ansätze undErklärungen über den Ursprung des 1. Mai, über die Walpurgisnacht, dieIndustrialisierung, den Klassenkampf, den Kapitalismus und Kommunismus, heisst es in derEinstellungsverfügung.

So werde die marxistische Bewegung als Lockgruppe umschrieben, auf die die Arbeiter undProletarier hereinfielen. Der Kapitalismus werde gleichgesetzt mit der „jüdischenBankenmacht“ und „dem Herrn Rothschild“. Der Beschuldigte habe auch vom „jüdischenHochkapital“ gesprochen.

Diese Aussagen stellten jedoch keine Verletzung der Menschenwürde dar. Es werde keinerPerson oder Personengruppe auf Grund ihrer Gruppenzugehörigkeit die Gleichberechtigungoder Gleichwertigkeit als menschliches Wesen abgesprochen.

Auch wenn berücksichtigt werden müsse, dass die Demo von Rechtsextremen durchgeführtworden sei, könne die 1.Mai-Rede nicht als rassendiskriminierend gewertet werden, hältdas Bezirksamt fest.