zwei Schweizer wegen Verdachts der Gefährdung durch Sprengstoffe in

Der Bund

verbrecherischer Absicht an den Kanton Bern delegiert.Der Bundesanwaltschaft ist es in enger Zusammenarbeit mit derBundespolizei, der Stadtpolizei Bern und der Kantonspolizei Bern gelungen, anfangs Mai2000 20 selbstgebastelte Sprengkörper (sog. Rahmbläser-Kapsel-Bomben)sicherzustellen; sie wurden von Spezialisten des WissenschaftlichenForschungsdienstes der Stadtpolizei Zürich wegen der Splitterwirkung als sehr gefährlicheingestuft. Zwei Führungsmitglieder einer im Raume Bern seit Jahren aktivenrechtsextremen Skinhead-Organisation waren für kurze Zeit festgenommengenommen worden. Beide sind geständig, am Bau der Sprengkörper beteiligt gewesen zusein. Einer der Beschuldigten hatte – in Kenntnis der erheblichenSprengwirkung und damit Gefährdung auf Mensch und Umwelt – solche Bomben zum Verkaufangeboten, beziehungsweise verkauft. In den Wohnungen der beidenBeschuldigten wurde zudem diverses Material (Schlaginstrumente, Messer, Gassprays,Gewehre, Pistolen, Schlagringe, Munition, ein Elektroschockgerät sowierassistisches Propagandamaterial) sichergestellt.Einer der Beschuldigten hat in einer Kiesgrube zugegebenermassenProbezündungen durchgeführt. Es ergaben sich bisher keine konkreten Anhaltspunkte,wonach Sprengkörper derselben Bauart bei Anschlägen zum Einsatz gekommenworden wären.
Im Rahmen des von der Bundesanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahrenswurden Hinweise erhoben, wonach einer der Beschuldigten verdächtigt wird, inder Nacht auf Samstag, 21.08.1999, einen Schuss aus einer Schrotflinte(Pump-action) in Richtung Liegenschaft «Solterpolter» in Bern-Marzili abgefeuertzu haben. Der Schütze wird ebenfalls mit dem Anbringen von Selbstklebezettenin Hindelbank in der Nacht vom 9./10.07.1999 in Zusammenhang gebracht,welches im Sinne der Antirassismus-Strafnorm als relevant erscheint.Die Bundesanwaltschaft hat das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahrenim Zusammenhang mit den insgesamt 23 selbstgebastelten Sprengkörpernabgeschlossen und die Strafsache am 21. August 2000 den Behörden des Kantons Bernzur weiteren Untersuchung sowie zur Beurteilung übertragen.